Die juristische Presseschau vom 23. Oktober 2015: Kop­p­lungs­verbot für Face­book? – Klage gegen "Racial Pro­fi­ling" – Start im Wie­de­king-­Pro­zess

23.10.2015

Justiz

VG Berlin zu Lobbyisten-Liste: Der Bundestag wehrt sich dagegen, die Organisationen der Lobbyisten zu veröffentlichen, die Hausausweise für das Parlament besitzen und legte Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ein. Als Begründung führte er an, es handele sich um eine parlamentarische Angelegenheit, wenn der Bundestag Hausausweise ausstelle. abgeordnetenwatch.de hatte vor dem VG auf Herausgabe der Listen geklagt. zeit.de und die taz informieren jetzt auch.

OLG München – NSU: Am kommenden Dienstag plant das Oberlandesgericht München, den BKA-Kommissar, Frank L., zu seinen Ermittlungen im Fall Meral Keskin zu befragen. spiegel.de (Wiebke Ramm) fasst die Enthüllungen um die nicht existente Nebenklägerin und den bisher bekannten Stand der Nachforschungen zusammen.

In der Zwickauer Wohnung, in der Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos gelebt hatten, fanden die Ermittler Pläne verschiedener Städte, deren Markierungen und Notizen darauf hindeuten, dass dort etwaige Anschlagsziele eingezeichnet wurden. Ein ehemaliger BKA-Beamter sagte als Zeuge im NSU-Prozess aus, der NSU solle auch mögliche Tatorte in Kiel ausgespäht haben. Dies schreiben die SZ (Annette Ramelsberger) und spiegel.de (Björn Hengst).

LG Stuttgart – Wiedeking: Am Landgericht Stuttgart begann der Prozess gegen den ehemaligen Porsche-Chef Wiedeking und seinen Finanzvorstand Härter wegen des Verdachts der Marktmanipulation. Sie sollen den Kurs der Volkswagen-Aktie manipuliert haben, indem sie die Börsenanleger während des Übernahmekampfes um VW gezielt falsch informierten und so täuschten. Die Angeklagten betonten am ersten Verhandlungstag, dass sie unschuldig seien, schreiben die SZ (Max Hägler) und das Handelsblatt (Martin Buchenau – Onlinezusammenfassung). Die FAZ (Susanne Preuß/Joachim Jahn) schildert zudem im Ressort Unternehmen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.

Joachim Jahn (FAZ) meint, nach diesem Prozessauftakt könnten sich die Angeklagten "halbwegs zurücklehnen". Die Punkte der zweiten Anklage (wegen unvollständiger Informationen in einer Pressemitteilung) seien die verfänglichsten, das Kapitalmarktrecht "vom Europäischen Gerichtshof geprägt und dementsprechend streng". Es sei allerdings "nicht gerade wahrscheinlich", dass das Gericht Wiedeking und Härtner verurteile, denn es wollte die Anklage erst gar nicht zulassen.

VG Stuttgart – "Racial Profiling": Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart fand die erste mündliche Verhandlung der Klage eines Deutschen mit afghanischen Wurzeln gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen "Racial Profilings" statt. Der Kläger erklärte, wegen seines Aussehens kontrolliere die Polizei regelmäßig seine Personalien, was das Gleichheitsgebot aus Artikel 3 des Grundgesetzes verletze. Wie focus.de schreibt, könnte er mit seiner Klage Erfolg haben; allerdings deswegen, weil § 23 des Bundespolizeigesetzes, die Rechtsgrundlage für entsprechende Kontrollen, gegen den Schengen-Grenzkodex verstoße.

StA Osnabrück – Verstoß gegen Aufenthaltsgesetz: Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat von Amts wegen Ermittlungen gegen mehrere Flüchtlinge wegen Verstoßes gegen § 95 des Aufenthaltsgesetzes eingeleitet. Es bestehe der Verdacht, dass die Beschuldigten ohne gültigen Aufenthaltstitel nach Deutschland eingereist seien. Die überwiegende Zahl der Fälle werde allerdings wieder eingestellt – niemand solle angeklagt werden, der eigentlich willkommen sei, so focus.de.

StA Frankfurt a.M. - DFB: Unter dem Titel "'OK' - 'Organisierte Kriminalität'" konstatiert Hans Leyendecker (SZ), dass die von DFB-Präsident Wolfgang Niersbach beschriebenen Umstände der Zahlung von 6,7 Millionen Euro des DFB an die Fifa mit Rechtschaffenheit nichts zu tun hätten. Es stelle "sich nicht die Frage, ob eine Straftat begangen wurde, sondern nur welche".

StA Neuruppin – Korruption um Flughafen BER: Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat Anklage gegen einen Baubereichsleiter des Flughafens BER und drei ehemalige Manager des Unternehmens Imtech wegen des Verdachts der Korruption erhoben. Der BER-Mitarbeiter soll Schmiergeldzahlungen an Imtech veranlasst haben, um den Bau des Flughafens zu beschleunigen. Darüber informieren zeit.de (Christian Fuchs) und die SZ (Jens Schneider).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. Oktober 2015: Kopplungsverbot für Facebook? – Klage gegen "Racial Profiling" – Start im Wiedeking-Prozess . In: Legal Tribune Online, 23.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17311/ (abgerufen am: 03.07.2024 )

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