Die juristische Presseschau vom 4. Februar 2015: EuGH und Hartz IV – Mehr Anti-Terror-Strafrecht – Thomas Fischer zu Sexualstrafrecht

04.02.2015

Recht in der Welt

IGH zu Völkermord: Der Internationale Gerichtshof in Den Haag wies am gestrigen Dienstag Klagen gegen Serbien und Kroatien wegen Völkermordes zurück. Diese hatten sich gegenseitig des Genozids in den Jahren von 1991 bis 1995 an den jeweiligen Völkern beschuldigt und deswegen Schadensersatz gefordert. Die Richter urteilten, dass beide Parteien zwar "schwerste Verbrechen" verübt hätten, diese verstießen jedoch nicht gegen die Völkermord-Konvention der Vereinten Nationen, da es dabei nicht um die Vernichtung einer Volksgruppe gegangen sei. Von der Entscheidung und den Hintergründen der kriegerischen Auseinandersetzungen berichten die SZ (Stefan Ulrich), die taz (Erich Rathfelder) und die FAZ (Michael Martens).

Stefan Ulrich (SZ) begrüßt die Entscheidung in einem gesonderten Kommentar. Ein "Hindernis für eine Aussöhnung" sei so beseitigt worden, beide Parteien dürften erleichtert sein über die Beilegung des 16 Jahre andauernden Rechtsstreits. Ulrich mahnt jedoch, dass weiterhin eine strafrechtliche und gesellschaftliche Aufarbeitung der Taten notwendig sei, um eine "echte Versöhnung" zu ermöglichen.

Frankreich - Anklage gegen "Dieudonné": Am heutigen Mittwoch muss der französische Komiker "Dieudonné" sich wegen der "Verherrlichung des Terrorismus" vor Gericht verantworten. Die FAZ (Jürg Altwegg) nimmt dieses Strafverfahren zum Anlass, die entsprechende Rechtsgrundlage und das "Loi Gayssot", kritisch zu beleuchten. Das 1990 eingeführte Gesetz sollte dazu dienen, "rassistische, antisemitische oder fremdenfeindliche Akte" strenger zu ahnden.

Argentinien - Cristina Kirchner: Zwei Richter haben die Anklage gegen die argentinische Präsidentin Cristina Fernández de Kirchner nicht zugelassen. Ihr wird vorgeworfen, sie habe die Beteiligung mutmaßlicher iranischer Täter bei einem Anschlag auf ein jüdisches Kulturzentrum vertuscht, um die wirtschaftlichen Beziehungen zum Iran nicht zu gefährden. Es stehe allerdings noch die Entscheidung eines Bundesgerichts über die Eröffnung eines entsprechenden Verfahrens gegen Kirchner aus. Von dem Fall und mutmaßlich gefälschten Beweisen berichten das Handelsblatt (Alexander Busch) und spiegel.de.

Sonstiges

"Der blinde Fleck": Am heutigen Mittwoch strahlt die ARD den Film "Der blinde Fleck" aus – einen Polit-Thriller zum Oktoberfestattentat "mit dokumentarischem Anspruch, der so unbefriedigend enden muss wie die Nachforschungen von Werner Dietrich und Ulrich Chaussy". Der Film zeigt die Hintergründe der Ermittlungen und der journalistischen Recherchen um das Oktoberfestattentat und wirft wohl die Frage auf, ob es sich hier nicht um "ähnliche Strukturen des Versagens und Ignorierens" "wie später bei den Verbrechen des "Nationalsozialistischen Untergrunds"" handele. Eine Filmvorschau bringt die FAZ (Matthias Hannemann).

Das Letzte zum Schluss

Pizzaservice unter 110?: Eine Frau wollte am  vergangenen Samstag Abend eine Pizza bestellen. Da sie die Nummer des Lieferservices nicht zur Hand hatte, dachte sie sich wohl, sie wendet sich an die Polizei, des Menschen "Freund und Helfer", und wählte den Notruf 110. Die Polizisten sahen sich allerdings nicht zuständig für die Vermittlung von Pizzalieferdiensten, sondern in dem Verhalten der Frau vielmehr eine Straftat wegen des Missbrauchs von Notrufen. Von der wohl ziemlich teuren Pizzabestellung berichtet Detleff Burhoff in seinem Blog.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage. 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. Februar 2015: EuGH und Hartz IV – Mehr Anti-Terror-Strafrecht – Thomas Fischer zu Sexualstrafrecht . In: Legal Tribune Online, 04.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14572/ (abgerufen am: 01.07.2024 )

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