Die juristische Presseschau vom 8. Juli 2015: BKA-Gesetz in der Kritik – Plädoyers im Auschwitzprozess – "Richter im Jedermann"

08.07.2015

Justiz

OLG München - NSU: Das Oberlandesgericht München hat Zschäpes neuem Pflichtverteidiger Mathias Grasel auf dessen Antrag hin Zeit gewährt, um sich einen Überblick über den Verfahrensstoff zu verschaffen, und strich die Verhandlungstermine dieser Woche sowie zwei weitere im Juli. Seine Bestellung dient, laut Bundesanwalt Herbert Diemer, der "Sicherung des Verfahrens". Gegenüber ihrem neuen Verteidiger zeigte sich Zschäpe "gelöst". taz (Konrad Litschko) und FAZ (Karin Truscheit) informieren über Grasel selbst und seine Rolle im Verfahren – ein Strategiewechsel sei bisher nicht geplant.

Am gestrigen Verhandlungstag hätte ein Thüringer Kriminalpolizist Informationen zu Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos mit dem Gericht teilen sollen. Auch Tom T. hätte als Zeuge aussagen sollen – er soll zusammen mit Ralf Wohlleben Mitglied der rechtsradikalen "Kameradschaft Jena" gewesen sein. Die taz (ko) gibt einen kurzen Zwischenbericht zu den Befragungen von "Umfeldzeugen" und einen Ausblick auf das weitere gerichtliche Vorgehen.

lawblog.de meint, vier Pflichtverteidiger für Beate Zschäpe seien nicht "dramatisch viel" und erklärt, warum mehrere Verteidiger in Großverfahren grundsätzlich angemessen sind. Der Beitrag resümiert kurz Fakten über Anzahl und Kosten von Pflichtverteidigern.

Mathias Grasel: Im Profil der SZ (Annette Ramelsberger) steht der vierte Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe, Mathias Grasel. Dieser genieße ihr Vertrauen – seine Bestellung solle die Angeklagte wohl verhandlungsfähig halten. Der "Durchstarter" – Grasel erhielt bereits im Alter von 26 Jahren die Anwaltszulassung – will Zschäpe in dem anspruchsvollen Verfahren "eine Verteidigung nach ihrem Wunsche" zukommen lassen. Es bleibe abzuwarten, ob diese sich dem neuen Verteidiger auch öffne.

LG Lüneburg – Auschwitzprozess: Im Auschwitzprozess vor dem Landgericht Lüneburg hat die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren für Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen gefordert. Die Anklage hält ihm unter anderem sein hohes Alter und sein Geständnis  zugute. spiegel.de (Wiebke Ramm) kennt zudem das Plädoyer des Nebenklägeranwalts Thomas Walther – dieser forderte allerdings kein bestimmtes Strafmaß. Auch die SZ (Hans Holzhaider) und die Berliner Zeitung (Christian Bommarius) informieren.

LG München I – Deutsche Bank: Christiane Serini, die Anklägerin im Deutsche-Bank-Verfahren vor dem Landgericht München I, war im selbigen Prozess als Zeugin geladen. Im Ermittlungsverfahren hatte sie den ehemaligen Bankvorstand Michael Cohrs verhört und sagte nun darüber aus. Kirch habe ihm ein Beratungsmandat angeboten, welches er allerdings abgelehnt hatte, meldet die FAZ.

Peter Noll: Der Richter am Landgericht München I Peter Noll ist ein "Menschenfreund". Zu dieser Feststellung kommt die SZ (SRY) in der Rubrik "Personalien", nachdem Noll am gestrigen Verhandlungstag Anklage wie Verteidigung angesichts der hohen Temperaturen erlaubte, sich ihrer Roben zu entledigen. 

Berufsrichter und "Richter im Jedermann": Nachdem der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Thomas Fischer auf zeit.de die "Richter im Jedermann" (Laien, aber auch Juristen, die sich zu Richtern im Alltag aufschwingen) rügt, schildert er ausführlich die Karriere von Berufsrichtern – vom Studium bis zur Wahl der Richter an Obersten Bundesgerichten. Dabei weist Fischer auch auf die kritischen Punkte in den jeweiligen Karrierestadien hin und erlaubt Einblicke darin, wie die Justiz funktioniert.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. Juli 2015: BKA-Gesetz in der Kritik – Plädoyers im Auschwitzprozess – "Richter im Jedermann" . In: Legal Tribune Online, 08.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16127/ (abgerufen am: 01.07.2024 )

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