Die juristische Presseschau vom 8. Juli 2015: BKA-Gesetz in der Kritik – Plädoyers im Auschwitzprozess – "Richter im Jedermann"

08.07.2015

Das BVerfG wird das BKA-Gesetz wohl beanstanden. Außerdem in der Presseschau: Thomas Fischer rügt "Richter im Jedermann", Plädoyers im Auschwitzprozess und erster Verhandlungstag mit Zschäpes neuem Pflichtverteidiger.

Thema des Tages

BVerfG – BKA-Gesetz: Die Äußerungen der Bundesverfassungsrichter bei der Verhandlung über das novellierte BKA-Gesetz lassen vermuten, dass sie das Gesetz für korrekturbedürftig erachten werden, schreiben SZ (Wolfgang Janisch), Badische Zeitung (Christian Rath), Tagesspiegel (Jost Müller-Neuhof) und FAZ (Helene Bubrowski). Die Richter kritisierten unter anderem, dass bei einigen Maßnahmen der Gefahrenabwehr der Gefahrenbegriff zu vage formuliert sei. Der Erste Senat hatte 2005 entschieden, dass entsprechende Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger eine konkrete Gefahr voraussetzen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte bei der Verhandlung betont, die umstrittenen Befugnisse seien nach wie vor notwendig und würden "maßvoll" eingesetzt. Das Urteil des Karlsruher Richter wird im Herbst erwartet.

In einem separaten Kommentar hebt Wolfgang Janisch (SZ) hervor, dass die "Sicherheitsgesetze" zur Bekämpfung von Terrorismus "einen Prozess der permanenten Entgrenzung" durchliefen. Das "Vorfeld" der Straftaten reiche inzwischen "bis zum Horizont". "Rechtsstaatliche Korrekturen" könnten die Behörden daher auch vor dem Hintergrund des Terrorrisikos "gut verkraften".

Rechtspolitik

Syndikusanwälte: Der Gesetzentwurf zur Stellung der Syndikusanwälte sieht nicht nur vor, dass diese sich künftig von der Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenkasse befreien lassen können, sondern auch, dass Unternehmen bei fehlerhafter Beratung ihre Anwälte in Regress nehmen können. Dies schreibt die FAZ (Joachim Jahn). Unter anderem die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände fordert, die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung müssten auch weiterhin für Syndizi gelten.

TTIP: Die Mehrheit des EU-Parlaments wird wohl am heutigen Mittwoch in einer Resolution den Zielvorgaben für TTIP zustimmen – allerdings unter Auflagen. Insbesondere solle statt privater Schiedsgerichte ein Gerichtshof mit öffentlich benannten, unabhängigen Richtern und Berufungsinstanz eingeführt werden. Die Resolution des EU-Parlaments bindet die EU-Kommission zwar nicht – die Stellungnahme ist allerdings relevant, da das Parlament dem Abkommen am Ende der Verhandlungen zustimmen muss. Die SZ (Thomas Kirchner) fasst den bisherigen TTIP-Diskurs im EU-Parlament zusammen.

Erbschaftsteuer: Am heutigen Mittwoch soll das Kabinett den Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuer beschließen. Donata Riedel (Handelsblatt) erklärt, warum die geplante Regelung Firmenerben nicht "in Schrecken versetzen muss". Unter dem Titel "mutloses Reförmchen" kritisiert Ulrich Schulte (taz) die geplante Erbschaftsteuerreform – die Koalition ignoriere "eine geradezu groteske Ungerechtigkeit im deutschen Steuerrecht". Formal könne sie den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zwar genügen, allerdings wirke sie nicht der Verfestigung sozialer Ungleichheit entgegen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. Juli 2015: BKA-Gesetz in der Kritik – Plädoyers im Auschwitzprozess – "Richter im Jedermann" . In: Legal Tribune Online, 08.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16127/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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