Die Asylrechtsreform hat den Bundesrat passiert und bleibt weiter umstritten. Außerdem in der Presseschau: Ergebnisse vom 70. Deutschen Juristentag, BGH fordert qualifizierte Belehrungspflicht bei zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen, Nachlassverwalterin fordert Geld für Goebbels-Zitate, die Ukraine wegen MH17 vor dem EGMR und warum man beim Einbruch lieber keine Selfies machen sollte.
Thema des Tages
Reform Asylrecht: Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag Änderungen im Asylrecht zugestimmt. Die Samstags-taz (Christian Jakob) befasst sich mit den vorgesehenen Lockerungen bezüglich Residenzpflicht, Arbeitsverbot und Sachleistungen für Flüchtlinge und zweifelt daran, ob sich nach der Umsetzung spürbar etwas ändere. So sollen Sozialleistungen künftig zwar "vorrangig" in bar ausgezahlt werden, jedoch könnten Kommunen auch weiterhin am Gutscheinsystem festhalten, wenn sie wollten. Auch die Samstags-SZ (Roland Preuß) und der Deutschlandfunk berichten.
Die Neueinstufung von Serbien, Bosnien und Herzegowina sowie Mazedonien als sogenannte "sichere Herkunftsstaaten" erläutert ausführlich Christian Rath (Montags-taz). Schon jetzt würden rund 90 Prozent der Anträge vom Westbalkan als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt. Statt den Kommunen bei der Versorgung zu helfen, sollen diese wohl mit symbolischer Gesetzgebung beruhigt werden. Der Spiegel (Nicola Abé u.a.) stellt in einem ausführlichen Beitrag und einer Übersichtsgrafik das Asylverfahren und die aktuellen Fallzahlen dar. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) erwäge die Einführung von fixen Kontingenten für die EU-Mitgliedsstaaten und wolle den Vorschlag Anfang Oktober seinen EU-Kollegen unterbreiten.
Jasper von Altenbockum (Samstags-FAZ) meint, das Gesetz stelle einen Versuch dar, eine Schneise zu schlagen in den "Dschungel, der von Dublin bis nach Zirndorf reicht". Gereon Asmuth (Montags-taz) kommentiert, die Herkunftsstaaten-Regelung treffe vor allem Roma und mache sie zu Flüchtlingen zweiter Klasse. Heribert Prantl (Montags-SZ) kritisiert die Erklärung der Balkanstaaten zu sicheren Herkunftsstaaten als eine weitere Stufe des "Asylabwehrrechts": "Stufe eins war die unselige Drittstaatenregelung. Stufe zwei die elende Flughafenregelung. Stufe drei ist nun die Regelung über die angeblich sicheren Herkunftsländer."
Rechtspolitik
DJT – Sturmfeste Währungsunion: Von einer Podiumsdiskussion auf dem Deutschen Juristentag am vergangen Freitag berichtet unter dem Titel "Europa oder der letzte Grund" Reinhard Müller (Samstags-FAZ, Zeitgeschehen). Unter anderem sprachen Innenminister Thomas de Maizière (CDU), Klaus Regling, ESM-Direktor, und Richter des Bundesverfassungsgerichts Peter Huber darüber, wie die Währungsunion "sturmfest" gemacht werden könne.
DJT – (Keine) Beschlüsse: Die Ergebnisse aus fünf Kommissionen des 70. Deutschen Juristentages fasst lto.de knapp zusammen; separat befasst sich Pia Lorenz (lto.de) mit den Reaktionen auf das Nicht-Votum der Abteilung Arbeitsrecht, die für Aufsehen gesorgt habe.
Nacktbilder: Mit dem in der vergangenen Woche im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zur Verschärfung des (Sexual)Strafrechts befasst sich der Spiegel (Christiane Hoffmann/Ralf Neukirch). Der Entwurf enthalte zwar, etwa in Bezug auf die Verlängerung von Verjährungsfristen, sinnvolle Regelungen, die pauschale Kriminalisierung der Aufnahme von Nacktbilder sei jedoch rigoros und Justizminister Maas (SPD) übereifrig. Einige Rechtswissenschaftler sähen die Gefahr der Entwicklung eines "Verdachtsstrafrechts", vereinzelt werde gar von einer Verfassungswidrigkeit der Regelung gesprochen.
Lydia Rosenfeld (FAS) kommentiert: Nacktfotos von Kindern gehören verboten. Ein Recht, die Nachbarskinder im Planschbecken zu fotografieren gäbe es eben nicht, es sei Zeit für eine "Revolution der Scham".
Thomas de Maizière im Interview: Im Gespräch mit der FAS (Ralph Bollmann/Inge Kloepfer, Zusammenfassung auf faz.net) spricht der Innenminister Thomas de Maizière (CDU) sich gegen einen bedingungslosen Anspruch auf anonyme WLAN-Nutzung aus und wünscht sich ein Verbot der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen durch Konzerne. Weiter geht es um Haftungsfragen bei der WLAN-Bereitstellung, warum er keinen Unterschied zwischen "analoger und digitaler Welt" macht, Datensammeln zur Terrorabwehr, wie Sicherheit durch Recht und Technik geschaffen werde sowie die Regelung und Aufsicht des Datenschutzes auf europäischer Ebene.
Macht der Schufa: "Ohne Bonitätsauskunft kein Kreditgeschäft" - Wie der Focus (Markus Bauer) ausführlich berichtet, gibt es im Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerium Pläne, die Macht der Auskunfteien zu begrenzen. Ein in Auftrag gegebenes Gutachten schlage etwa vor, per Gesetz die Streichung bestimmter bislang herangezogener Bonitätskriterien, zum Beispiel die Wohnungsnachbarschaft, durchzusetzen und aktive Auskunftspflichten zu statuieren. Noch im Januar dieses Jahres habe der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Bonitätsformel der Schufa - die sogenannte "Coca-Cola-Formel"- geheim bleiben dürfe; gegen die Entscheidung sei indes bereits Verfassungsbeschwerde eingereicht worden.
Staatsbürgerschaft: Nach Berichten der Welt (Florian Flade u.a.) und der Montags-FAZ (Heike Schmoll) arbeitet die Bundesregierung derzeit an einem Maßnahmenkatalog zum Umgang mit islamistischen Kämpfern, die aus Deutschland stammen und sich im Syrienkrieg beteiligen. Angedacht seien eine Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes, um den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft oder den Entzug des Passes zu erleichtern. Eine Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz prüfe zudem Möglichkeiten, die Reisen nach Syrien zu untersagen, erste Ergebnisse sollen Anfang Dezember vorgestellt werden. Rainer Blasius (Montags-FAZ) merkt an, dass sich "draufgängerische Salafisten" kaum für Ausweispapiere interessieren dürften. Es sei aber grundsätzlich richtig, alle Möglichkeiten zu prüfen.
Steuerflucht: Wie das Handelsblatt (Donata Riedel) und die Welt (Martin Greive) darstellen, haben sich die Finanzminister der G20-Staaten darauf geeinigt, künftig konsequenter gegen die Steuerflucht und Steuerhinterziehung vorzugehen. Ab Ende 2017 soll hierfür der automatische Kontodatenaustausch beginnen. Zudem werde ein Musterabkommen erarbeitet, das die Ausnutzung unterschiedlicher Steuersysteme durch internationale Konzerne unterbinden helfen soll.
Justiz
BGH-Senat - Anfragebeschluss: Der als sogenannter Rebellensenat bekannte 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes versucht mittels eines Anfragebeschlusses an die übrigen Strafsenate eine Einigung in der Behandlung der Vernehmung des Ermittlungsrichters in der Hauptverhandlung herbeizuführen. Der 2. Senat wolle, so erläutert lto.de (Constantin Baron van Lijnden), strengere Anforderungen an die Vernehmung stellen: Zeugen sollten nicht nur über ihr Zeugnisverweigerungsrecht aufgeklärt werden, sondern auch darüber, dass eine Aussage auch gegen ihren Willen über den Umweg der Vernehmung des Ermittlungsrichters Eingang in den Prozess finden könne. Dazu auch Carsten Krumm (blog.beck.de).
BGH zu Sprachlernsoftware in Gelb: Rechtsanwältin Linda Kulczynski befasst sich für lto.de mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom vergangenen Donnerstag im Streit des siegreichen Langenscheidt-Verlages gegen die Verwendung der Farbe Gelb bei Werbung und Vertrieb einer Sprachlernsoftware durch einen Konkurrenten und erläutert, wie es zu einer Marken-Eintragung kommen konnte und warum das letzte Wort noch nicht gesprochen sei.
BAG zum Antidiskriminierungsrecht: blog.beck.de (Markus Stoffels) gibt einen Überblick über drei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts von vergangener Woche, die alle das Antidiskriminierungsrecht betrafen. Im ersten Fall verneinte das BAG eine mittelbare Altersdiskriminierung die verlängerten Kündigungsfristen für längere Betriebszugehörigkeit wegen des Zwecks, für ältere Arbeitnehmer einen besseren Kündigungsschutz zu gewährleisten. In einem Urteil konkretisierte das Gericht außerdem die Voraussetzungen an die Mitteilung der Schwerbehinderung. Auf die Behinderung ist deutlich und auch im Falle einer Zweitbewerbung hinzuweisen. Im dritten Fall hatte eine Frau auf Entschädigung geklagt, weil die Beklagte ihre Bewerbungsunterlagen mit einem handschriftlichen Hinweis auf die Mutterschaft zurückgeschickt hatte. Das BAG hat entschieden, dass eine mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts zwar mit einer Statistik belegt werden könne, diese müsse jedoch einen Bezug zum konkreten Fall aufweisen. Die Vorinstanz solle zudem prüfen, ob nicht eine unmittelbare Benachteiligung als Frau vorliegt.
OLG Düsseldorf – "IS"-Unterstützer: Laut Samstags-FAZ (jib) hat der Generalbundesanwalt gegen drei Deutsche Anklage vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wegen der Unterstützung des "Islamischen Staats" (IS) sowie Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten erhoben. Eine der Angeklagten, die in Untersuchungshaft sitze, habe ihrem Mann mehrere tausend Euro Bargeld sowie Kameras samt Zubehör für die Herstellung von IS-Propagandavideos zukommen lassen. Laut Focus (ähnlich focus.de) habe die Angeklagte Karolina R. auch bei der Vorbereitung eines Massakers an 90 Menschen geholfen.
OLG Frankfurt - Kreshnik B.: Der als mutmaßlicher IS-Kämpfer angeklagte Kreshnik B. habe die vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main in Aussicht gestellte Strafmilderung für ein Geständnis ausgeschlagen und verweigere die Aussage, meldet spiegel.de. Dem 20-Jährigen wird die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen; er soll ein halbes Jahr für die islamistische Miliz IS in Syrien gekämpft haben.
OVG NRW zu Piraten-Auslieferung: Die Besatzung der Fregatte "Rheinland-Pfalz" hat 2012 einen Somalier wegen des Verdachts auf Piraterie festgehalten und zur Strafverfolgung an Kenia übergeben. Die Übergabe sei rechtswidrig geschehen, habe das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, meldet lto.de. Zum einen fehlte es an einer eindeutigen gesetzlichen Grundlage, zum anderen seien die Haftbedingungen in Kenia völkerrechtswidrig und unzumutbar gewesen.
LG München – Geld für Goebbels-Zitate: In einem am vergangenen Freitag ergangenen Teilurteil entschied das Landgericht München, dass der Random House Verlag Auskunft darüber geben müsse, wieviel dieser mit der Goebbels-Biografie von Peter Longerich eingenommen habe. Geklagt hatte die Nachlassverwalterin Cordula Schacht, Tochter von Hitlers Wirtschaftsminister Hjalmar Schacht, weil in der Biografie Zitate aus Goebbels Tagebüchern abgedruckt seien. Sie verlangt knapp über 6.500 Euro vom Verlag. Dazu lto.de sowie spiegel.de hier und hier.
VG Karlsruhe – Kachelmann-Ermittler: Mit dem Fall Wulff und einer Klage von Wettermoderator Jörg Kachelmann vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe befasst sich strafakte.de (Mirko Laudon). Der 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochene Kachelmann will der Staatsanwaltschaft Mannheim eine unzulässige Nachverurteilung verbieten lassen: diese habe 2012 im Rahmen einer "stern TV"-Sendung erklärt, auf einem Messer mit welchem die Exfreundin Kachelmanns von diesem bedroht worden sei, seien männliche DNA-Spuren gefunden worden, die nach ihrer Typisierung zu Kachelmann passten. Die Spuren seien aber laut eines Gutachtens aus dem Prozess gerade nicht einer bestimmten Personen zuzuordnen gewesen.
StA Göttingen - Wulff-Ermittler: Die Staatsanwaltschaft Göttingen ermittelt gegen ehemalige Ermittler aus dem Fall Wulff wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen, so lto.de (Constantin Baron van Lijnden). Die Ermittlungen, welche sich auch auf das Justizministerium erstreckten, gingen zurück auf eine Strafanzeige des Rechtsanwaltes Gernot Fritz, Chef des Bundespräsidialamtes unter Roman Herzog, wegen Rechtsbeugung, Verletzung von Privatgeheimnissen durch Amtsträger, Verletzung von Dienstgeheimnissen und Untreue.
Halbstrafe für Hoeneß?: Der wegen Steuerhinterziehung zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilte Uli Hoeneß bekam nach drei Monaten Haft am vergangenen Samstag einen ersten Freigang ohne Bewachung, nachdem er einen Großteil seiner Steuerschuld beglichen hatte, berichtet die Montags-SZ (Ulrich Schäfer). lawblog.de (Udo Vetter) sieht dies als Hinweis auf eine mögliche Entlassung Hoeneß' nach der Hälfte der Zeit. Dies sei gesetzlich zwar möglich, so Vetter, gerade in Bayern werde davon nur höchst selten Gebrauch gemacht.
StA Köln - NSA-Spionage: Wie der Spiegel meldet, hat die Staatsanwaltschaft Köln Ermittlungen gegen Unbekannt wegen des Verdachts auf Ausspähen von Daten eigeleitet. Aus Snowden-Dokumenten gehe hervor, dass sich die NSA und der britische Geheimdienst GCHQ Zugänge zu den Netzwerken des Teleport-Betreibers Stellar bei Hürth und weiterer deutscher Firmen wie der Telekom verschafft haben. Juli Zeh fragt im Spiegel, ob diese Nachricht oder das Ausbleiben von Reaktionen der Öffentlichkeit schrecklicher seien. Die Massenüberwachung werde "zur erduldeten Normalität".
Recht in der Welt
EuGH – Europäische Bürgerinitiative: Gegner der geplanten Freihandelsabkommen mit den USA und Kanada wollen, so die Samstags-SZ (Cerstin Gammelin), gegen einen Beschluss der EU-Kommission vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Die Kommission habe die "Europäische Bürgerinitiative" mit dem Namen "TTIP-stoppen" unter Verweis auf juristische Gründe als unzulässig erklärt. Wie die SZ erläutert, könnten Europäische Initiativen Themen auf die Tagesordnung der Kommission setzen lassen, wenn sie eine Millionen Unterschriften zusammen bekämen.
EGMR - MH17: Die Hinterbliebenen der deutschen Opfer des in der Ukraine abgestürzten Flugzeugs MH17 wollen diese Woche die Ukraine vor dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wegen Totschlags durch Unterlassen verklagen. Das habe ihr Anwalt und Professor für Luftfahrtrecht, Elmar Giemulla, angekündigt, meldet zeit.de. Staaten seien nach internationalem Recht für die Sicherheit ihres Luftraums verantwortlich und müssen ihn sperren, wenn sie die Sicherheit nicht mehr gewährleisten können. Da dies nicht erfolgt sei, sei die Ukraine für die Schäden verantwortlich.
GB - Verfassungsstreit: Das NO-Votum der Schotten habe in Großbritannien einen Verfassungsstreit um die Zuständigkeiten der Parlamente und Autonomie der Einzelstaaten geführt, berichten unter anderem der Spiegel (Christoph Scheuermann) und die Montags-SZ (Christian Zaschke). Neben der zugesicherten Stärkung des schottischen Parlaments gehe es nun um die Frage, ob die Abstimmungsbefugnis für schottische Abgeordnete im Unterhaus bei rein englischen Belangen, etwa im Gesundheits- und Bildungswesen, nicht beschränkt werden sollte. Gefordert werde zudem eine Kodifizierung der Verfassung, die ein Verfassungskonvent erarbeiten soll. Reinhard Müller (Montags-FAZ) hält die Debatte um den Bestand von Großbritannien für einen Musterfall der Selbstbestimmung. Der Fall zeige auch, dass sich die Bürger von ihren Staaten und der EU fremdbestimmt fühlen und künftig stärker einbezogen werden müssten.
Sonstiges
Cum-Ex-Geschäfte: In einem ausführlichen Hintergrundbericht stellt der Spiegel (Martin Hesse/Gerald Traufetter, Kurzusammenfassung auf spiegel.de) die Rechtslage um die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte dar. Es handelt sich dabei um bestimmte Aktiengeschäfte, bei denen die frühere Rechtslage den Anlegern ermöglichte, die Erstattung der Kapitalertragssteuer auf Dividenden doppelt zu verlangen, obwohl sie nur einmal geleistet wurde. Auf diese Weise habe der Fiskus fälschlicherweise 12 Milliarden Euro an Banken und Anleger ausgezahlt. Die Gesetzeslücke sei dem Finanzministerium lange Zeit bekannt gewesen und erst im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie geschlossen worden. Gerhard Schick (Grüne) habe deshalb von der Bundesregierung die Einsetzung von Sonderermittlern gefordert, um die Rolle der Finanzbehörden aufzuarbeiten.
U-Ausschuss zu Edathy: Vor der ersten öffentlichen Anhörung des Edathy-Untersuchungsausschusses an diesem Mittwoch spricht der Focus kurz mit der Ausschuss-Vorsitzenden und SPD-Fraktionsvorsitzenden Eva Högl. Ziel des Ausschusses sei die Prüfung der Vorgänge beim Bundeskriminalamt seit 2012. Ob Sebastian Edathy selbst als Zeuge geladen wird, sei noch offen; dass dieser aus der SPD vor den Ermittlungen wegen des Besitzes von Kinderpornographie gewarnt wurde, halte Högl für reine "Verschwörungstheorien", der Frage werde aber natürlich auch nachgegangen. Wie der Spiegel knapp meldet, kommt ein vom Ausschuss in Auftrag gegebenes Gutachten des Freiburger Staatsrechtlers Ralf Poscher zu dem Ergebnis, das BKA hätte das Innenministerium nicht über seine Erkenntnisse im Fall Edathy unterrichten dürfen. Ein anderes Gutachten des Bochumer Kriminologen Thomas Feltes beanstande das Vorgehen hingegen nicht.
Das Letzte zum Schluss
Überführung durch Selfie: Einem Einbrecher in Großbritannien ist die eigene Eitelkeit zum Verhängnis geworden. Bei einem Einbruch in Rotherham machte der Mann mit dem Smartphone der Bewohner ein Selfie und schickte das Foto aus Versehen an die gespeicherte Kontaktliste des Geräts. Ein Freund der Einbruchsopfer verständigte daraufhin die Polizei, die den Mann anschließend stellen konnte, meldet spiegel.de.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/dc/ms
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 20. bis 22. September 2014: Asylrechtsreform – Ergebnisse des DJT – Zeugenbelehrung vor dem BGH . In: Legal Tribune Online, 22.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13257/ (abgerufen am: 03.07.2024 )
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