Die juristische Presseschau vom 6. Juli 2016: Doch Abstim­mungen über CETA / Auto­rennen sollen strafbar werden / BGH zu Zwangs­ab­s­tieg

06.07.2016

Justiz

BGH – Zwangsabstieg: Der Bundesgerichtshof wird den Zwangsabstieg des Fußballvereins SV Wilhelmshaven im Jahr 2014 wahrscheinlich für rechtswidrig erklären. Der Zwangsabstieg erfolgte, nachdem der damalige Viertligist sich weigerte, Entschädigung an zwei argentinische Vereine zu zahlen, bei denen der nach Wilhelmshaven gewechselte Spieler Sergio Sagarzazu ausgebildet wurde. Wilhelmshaven berief sich dabei darauf, dass Sergio Sagarzazu auch die italienische Staatsangehörigkeit besitze und daher die Ausbildungsentschädigung nicht mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit zu vereinbaren sei. Der BGH hat jetzt laut taz (Christian Rath) angedeutet, den Zwangsabstieg aus einem anderen Grund für rechtswidrig zu erklären: Der SV Wilhelmshaven habe sich nicht wirksam der Disziplinargewalt der Fifa unterworfen. lto.de sprach mit dem Sportrechtsexperten Markus Schneider über den Fall.

BSG zu Home Office: Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass der Weg vom Home Office in die eigene Küche nicht zum Betriebsweg gehört. In dem zugrundeliegenden Fall geht es um eine Frau, die von ihrem Büro im Dachgeschoss in die Küche gegangen war um sich ein Wasserglas zu holen und dabei gestürzt ist. Die Richter vom Bundessozialgericht begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Arbeitgeber in Privatwohnungen kaum Vorsorgemaßnahmen treffen könne, so die SZ (Susanne Höll).

OLG München – Ex-Geheimdienstler: Die SZ (Ronen Steinke) berichtet vom Prozess gegen zwei ehemalige jugoslawische Geheimdienstler, die am Oberlandesgericht München angeklagt sind. Ihnen wird vorgeworfen, 1983 einen kroatischen Exilanten erschießen zu lassen. Kurz vor Abschluss des Verfahrens haben die Angeklagten überraschend angekündigt, auszusagen.

OLG München – NSU-Prozess: Im NSU-Prozess hat der Zeuge Sönke P., der mit dem ehemaligen V-Mann und Neonazi Tino Brandt zusammen inhaftiert war, ausgesagt. Tino Brandt habe gegenüber Sönke P. den NSU-Prozess als "Faschingsveranstaltung" bezeichnet und zugegeben, den Prozess durch vorgetäuschte Krankheit zu verzögern, so spiegel.de (Gisela Friedrichsen). zeit.de (Tom Sundermann) berichtet, dass die Anwälte des Mitangeklagten Ralf Wohlleben sich in einem längeren Vortrag überraschend früh auf eine Verteidigungsstrategie festgelegt haben.

LG Berlin zum Artemis: Das Landgericht Berlin hat die letzte inhaftierte "Hausdame" des Berliner Großbordells "Artemis" aus der Untersuchungshaft entlassen, berichtet die Welt (Michael Behrendt). Der Vorwurf des Menschenhandels in Zusammenarbeit mit den Hells Angels, der zur Großrazzia im April geführt hatte, habe sich im Nichts aufgelöst.

Interview mit Strafverteidiger Hanns Feigen: Das Hbl (Thomas Tuma) spricht mit Hanns Feigen über den Umgang der Justiz mit Managern, seine Tätigkeit als Anwalt und das Verhältnis zu seinen Mandanten, zu denen mehrere Top-Manager zählen. Der prominente Strafverteidiger kritisiert, dass Manager unter Generalverdacht gestellt würden und bei Wirtschaftsstrafverfahren ein eisiges Klima herrsche.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. Juli 2016: Doch Abstimmungen über CETA / Autorennen sollen strafbar werden / BGH zu Zwangsabstieg . In: Legal Tribune Online, 06.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19896/ (abgerufen am: 04.07.2024 )

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