Justizminister Buschmann lenkt im Streit um die Aufzeichnung von Strafprozessen ein. Nach dem Tod eines Mädchens in Wunsiedel wird erneut über das Strafmündigkeitsalter diskutiert. Der letzte Ankläger der Nürnberger Prozesse ist gestorben.
Thema des Tages
Dokumentation der Hauptverhandlung: Nach heftigem Widerstand insbesondere aus der Justiz hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) einen Kompromissvorschlag zu seinem Referentenentwurf für eine Bild-Ton-Aufzeichnung im Strafprozess vorgelegt. In einem neuen Gesetzentwurf, der am vergangenen Mittwoch zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung ging, ist nur noch die Tonaufzeichnung und deren Transkription zwingend vorgesehen. Über die Video-Aufzeichnung sollen die Länder entscheiden können. Außerdem soll die Aufzeichnung an Oberlandesgerichten erst 2028 (statt 2026) beginnen. Für die Landgerichte bleibt es beim Start spätestens Anfang 2030. Während Bayern die Dokumentation der Strafprozesse nach wie vor ablehne, begrüße Hamburgs Grüne Justizsenatorin Anna Gallina ausdrücklich, dass Buschmann den Ländern und der Justiz entgegenkomme. LTO und Di-taz (Christian Rath) berichten.
"Eine gute Idee" sei Buschmanns neuer Vorstoß, meint Annelie Kaufmann in einem separaten Kommentar auf LTO. Es sei kein Sieg für die Spitzenlobbyisten der Justiz, die eine Videoaufzeichnung unbedingt verhindern wollten, sondern vor allem eine Chance für diejenigen in der Justiz, die grundsätzlich für eine Dokumentation seien, aber speziell bei der Videoaufzeichnung auch Bedenken hätten. Es wäre aber auch gut, wenn sich ein paar progressive Oberlandesgerichte oder Landgerichte fänden, die bereit seien, auch die Videoaufzeichnung auszuprobieren – dann werde man sehen, welches System in der Praxis tatsächlich am besten funktioniere.
Rechtspolitik
Strafmündigkeit: Nachdem ein zehnjähriges Mädchen in Wunsiedel tot in ihrem Heim-Zimmer gefunden wurde, wird ein elfjähriger Junge verdächtigt, sie getötet zu haben. Einzelne Unions-Abgeordnete haben deshalb die Diskussion um eine Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze wiederbelebt. Jost Müller-Neuhof (tsp) argumentiert, es spreche nichts dagegen, Kinder schon ab einem Alter von zwölf Jahren für Straftaten haftbar zu machen, die zu klärende Frage sei aber: Was spreche dafür? Wenn der Sinn staatlicher Strafe selbst bei Erwachsenen uneindeutig sei – wie soll sie bei Kindern wirken? Wer die Grenze senken will, müsse das gut erklären, meint Müller-Neuhoff. Ex-Bundesrichter Thomas Fischer betont auf spiegel.de, dass schwere Gewalttaten von Kindern zum einen sehr selten seien und zum anderen kein Strafgesetz der Welt sie gänzlich verhindern könne. Die Vorstellung, eine Senkung der Strafmündigkeitsgrenze auf zwölf oder zehn Jahre im Strafgesetzbuch werde Kinder dazu bringen, vorsichtshalber keine Tötungsdelikte zu begehen, wirke ihrerseits ein wenig kindlich.
Streik: Die Untätigkeit des Gesetzgebers bei einer gesetzlichen Regelung von Arbeitskampfmaßnahmen sei "empörend", schreibt Rechtsprofessor Arnd Diringer in seiner Wams-Kolumne "Recht behalten". Zwar möge sie politisch nachvollziehbar sein, da durch Untätigkeit Konflikte mit den Gewerkschaften vermieden werden, das ändere aber nichts daran, dass es allein dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber obliege, Regeln für Arbeitskämpfe festzulegen. Und das gelte insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge, die der Staat zu gewährleisten habe. Diese Verantwortung könne er nicht einfach an die Rechtsprechung auslagern.
Bundestags-Wahlrecht: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Leo Müller gleicht im Verfassungsblog die kürzlich beschlossene Änderung des Wahlrechts mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ab. Die jetzt abgeschaffte Grundmandatsklausel sei schon immer ein Fremdkörper gewesen und ihre Beibehaltung nicht zwingend geboten. Verzichte man aber auf sie, müsse der Gesetzgeber einen anderen Modus schaffen, um die mit der 5 %-Sperrklausel einhergehende Beeinträchtigung der Erfolgswertgleichheit zu rechtfertigen und die integrative Funktion der Wahl sicherzustellen.
Künstliche Befruchtung: Dass Eizellspenden in Deutschland verboten sind, findet Ann-Kathrin Eckardt (Di-SZ) "frauenfeindlich und rückständig". Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin sollte sich auch damit befassen, schließlich sei die Eizellspende in den meisten EU-Ländern inzwischen erlaubt.
KI: Die Juniorprofessorin Hannah Ruschemeier erläutert im Verfassungsblog (in englischer Sprache) die datenschutzrechtlichen Bedenken in Bezug auf die Software ChatGPT, die dazu geführt haben, dass die italienischen Behörden das Programm verboten haben. Die Autorin meint, dass die Datenschutzgrundverordnung in ihrem derzeitigen Stand nicht in der Lage sei, die Art von Problemen anzugehen, die von solchen "Large Language Models" verursacht werden. Deshalb sollten Lösungen auch außerhalb des Datenschutzrechts gesucht werden. Die von der EU vorgeschlagene KI-Verordnung biete hierfür Ansätze, habe aber erhebliches Verbesserungspotenzial.
Meeresschutz: Das UN-Meeresschutzübereinkommen, auf das sich die Staatengemeinschaft Anfang März geeinigt hat, hat sich Juniorprofessor Valentin Schatz für LTO genauer angeschaut. Kritisch sieht der Autor den enthaltenen Opt-out-Mechanismus und die Möglichkeit, dass ein einziger Staat, der nicht einmal Vertragspartei ist, eine Maßnahme blockieren kann. Die Empirie zeige, dass Staaten diese Möglichkeit nutzten, wenn wirtschaftliche Interessen betroffen seien.
Justiz
EGMR zu Transeltern im Geburtenregister: Nun berichtet auch LTO über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der betonte, dass dem nationalen Gesetzgeber bei der Zuweisung der Elternschaft ein weiter Ermessensspielraum zustehe. Der EGMR hat deshalb die BGH-Rechtsprechung nicht beanstandet, wonach ein Transmann, der ein Kind gebärt, im Geburtenregister nicht als Vater und eine Transfrau, aus deren Samen ein Kind entstanden ist, nicht als Mutter registriert werden kann. Die deutsche Praxis verletzte nicht das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus Art. 8 Abs. 1 EMRK.
BGH zur Pfändbarkeit von Wohnungsrechten: Dass ein Grundstückseigentümer in finanzieller Schieflage dem Rauswurf aus seinem Haus nicht dadurch entgehen kann, indem er sein Eigentum an Dritte überträgt und sich zuvor ein Wohnungsrecht daran bestellt, hat laut LTO der BGH entschieden. Grundsätzlich sei das Wohnungsrecht als Sonderfall der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zwar nicht übertragbar und damit auch nicht pfändbar. Etwas anderes gelte jedoch, wenn das Eigentum und das Wohnungsrecht der gleichen Person zustehen, so das Gericht. Im konkreten Fall hatte der Insolvenzverwalter die Übertragung des Eigentums angefochten, so dass es wieder beim ursprünglichen Eigentümer lag.
BAG zu Arbeitnehmerüberlassung: Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes zur Höchstüberlassungsdauer von Arbeitnehmer:innen vom vergangenen September analysiert Rechtsanwältin Regina Glaser im Expertenforum Arbeitsrecht. Das BAG hatte festgestellt, dass durch einen Tarifvertrag eine vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz abweichende Regelung getroffen werden kann, auch wenn der Leiharbeitnehmer nicht tarifgebunden ist. Diese Grundsatzentscheidung enthalte eine neue dogmatische Weichenstellung zur Frage der Regelungsbefugnis von Tarifparteien, weil damit eine erweiterte, wenn auch nicht gänzlich neue Art der Delegation von Gesetzgebungskompetenz eröffnet worden sei, die sich über den Bereich der Arbeitsüberlassung hinaus erstrecken lasse.
OLG Stuttgart – Reichsbürger Ingo K.: Über den Prozessbeginn gegen den Reichsbürger Ingo K., der im April 2022 in Boxberg-Bobstadt auf 14 SEK-Polizisten geschossen hat, berichtet nun auch zeit.de (Timo Büchner). Die Bundesanwaltschaft sieht in der Tat das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe erfüllt: K. sah in den SEK-Beamten, die seine Waffe einziehen sollten, Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland, die in seinen Augen aber nicht existiere.
LG Hannover – tödlicher Unfall durch Rasen: Im Prozess gegen zwei Raser, die sich nicht kannten, aber einen Unfall verursachten, bei dem zwei kleine Kinder ums Leben kamen, fanden die Plädoyers statt. Die Staatsanwaltschaft hielt ihren Mordvorwurf aufrecht und forderte eine lebenslange Haftstrafe für die Hauptangeklagte Ewa P. Die Verteidiger der beiden Raser betonten, diese seien kein Rennen gefahren, sondern hätten sich bei einem Überholvorgang nur kurz falsch verhalten. Der Vorsitzende Richter hatte bereits zu erkennen gegeben, dass er zwar von einem illegalen Rennen ausgehe, nicht aber von Mord. Ein Urteil soll am 17. April verkündet werden, berichtet die Sa-FAZ (Reinhard Bingener).
LG Ulm zu Mord an Mitbewohner: Das Landgericht Ulm hat ein Paar, das laut Anklage seinen Mitbewohner über mehrere Tage hinweg im gemeinsamen Haus in Laichingen gefangen gehalten, geschlagen und zum Schluss erwürgt hatte, zu jeweils lebenslänglichen Haftstrafen wegen Mordes verurteilt. Über den Prozess und die Tat berichtet die Sa-SZ (Max Ferstl). Porträtiert wird vor allem die Angeklagte Christina M., die "vor allem ein Talent zu haben schien: Männer zu finden und zu kontrollieren". Das Opfer war ihr Ex-Freund, den sie wie einen Sklaven behandelte.
VG München zu Prüfungsklausur: Versehentlich hatte ein Jurastudent seine Examensklausur auf dem bereitliegenden Konzeptpapier geschrieben, die daraufhin mit 0 Punkten bewertet wurde. Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht München festgestellt hat. Es sei nicht unverhältnismäßig, von allen Prüflingen zu verlangen, dass sie ihre schriftliche Prüfungsarbeit in einem bereitgestellten Prüfungsheft anfertigen, so das Gericht. Es lägen auch keine besonderen Umstände vor, die es im vorliegenden Einzelfall rechtfertigten, zugunsten des Prüflings von dieser Regelung abzuweichen. Die Doktorandin Jannina Schäffer berichtet auf LTO-Karriere über die Entscheidung.
VG Berlin zu Gendern in der Schule: Weil das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren nicht den Einsatz gendergerechter Sprache an der Schule seiner Töchter verbot, will ein Vater nun das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg anrufen. Darüber informiert tagesspiegel.de.
DFB-Sportgericht zu Mario Vuskovic: Nachdem das DFB-Sportgericht den HSV-Profifußballer Mario Vuskovic Ende März wegen Einnahme des Dopingmittels EPO zu einer zweijährigen Sperre verurteilte, legten nun sowohl Vuskovic als auch der DFB-Kontrollausschuss und die Nationale Anti-Doping-Agentur (Nada) Rechtsmittel beim DFB-Bundesgericht ein. Vuskovic rief parallel dazu auch den Sportgerichtshof CAS an. spiegel.de berichtet.
StA Hof – Tod im Heim/Wunsiedel: Über den Ermittlungsstand im Fall des Todes eines zehnjährigen Mädchens berichtete der zuständige Staatsanwalt Matthias Goers am letzten Donnerstag im Interview mit spiegel.de (Jonas Fedders). Aufgrund der Obduktion und des Spurenbildes gingen die Ermittler derzeit von einem Tötungsdelikt aus.
Arbeitszeiterfassung am BAG: Für Richterinnen und Richter gälten keine festgelegte Arbeitszeiten und damit auch keine Arbeitszeiterfassung, hat die Verwaltung des Bundesarbeitsgerichts unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes auf eine Anfrage geantwortet. Möglicherweise widerspricht diese Auffassung allerdings der Rechtsprechung des EuGH und eigenen Entscheidungen des BAG, wird auf LTO (Tanja Podolski) dargelegt. Zitiert wird der Anwalt Ulrich Sittard, der betont, dass das Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich auch für Beamte und Richter gelte. Daher wäre eine Ausnahmeregelung erforderlich, für die der Bundesjustizminister zuständig wäre.
Richter:innen mit Meinung: Wenn Richterinnen oder Richter im Gerichtssaal ihre persönliche Meinung zu Themen äußern, die nicht juristisch relevant sind, betreten sie immer einen schmalen Grat, schreibt Ronen Steinke (Sa-SZ) in seiner Kolumne "Vor Gericht". Er berichtet dabei von einem Richter, der während der Urteilsverkündung aus seinem Leben erzählte, und von einer Richterin, die sich über einen Angeklagten, der noch bei seinen Eltern lebte, mokierte. Auf Letzteres könne es nur eine angemessene Antwort geben, so Steinke: "Hohes Gericht, ich wüsste nicht, was Sie das angeht".
Recht in der Welt
USA – Abtreibungsmedikament: Der texanische Richter Matthew Kacsmaryk wies in der vergangenen Woche die amerikanische Arzneimittelbehörde FDA an, die Zulassung des zu Schwangerschaftsabbrüchen verwendeten Medikaments Mifepriston aufzuheben. Einige Stunden später ordnete Richter Thomas Rice im Bundesstaat Washington auf Klage von 17 Bundesstaaten und Washington D.C. an, den uneingeschränkte Zugang zu Mifepriston sicherzustellen. Voraussichtlich wird sich mit der Thematik auch der US-Supreme Court befassen. Bisher sei es unklar, wie die Regierung und die FDA mit den beiden widersprechenden Urteilen umgehen werden. Die Di-FAZ (Oliver Kühn) berichtet.
USA – Geschenke für Clarence Thomas: Clarence Thomas, konservativer Richter am US-Supreme Court, hat laut spiegel.de über Jahre Luxusreisen von dem konservativen Milliardär Harlan Crow als Geschenke angenommen, aber nicht offengelegt.
Sonstiges
Benjamin Ferencz gestorben: Benjamin Ferencz, der frühere Chefankläger im Nürnberger Einsatzgruppenprozess gegen NS-Kriegsverbrecher, ist im Alter von 103 Jahren gestorben. Das teilen zeit.de und spiegel.de mit. Die NS-Einsatzgruppen waren für die Ermordung von mehr als einer Million Menschen, vor allem Juden, verantwortlich. Von den 22 Verurteilten in dem Prozess wurden vier hingerichtet. Di-SZ (Robert Probst) und Di-taz (Klaus Hillenbrand) würdigen ausführlich den US-Juristen, der auch maßgeblich am Aufbau des Internationalen Strafgerichtshofes beteiligt war.
Kirkland & Ellis: Die Sa-FAZ (Marcus Jung) widmet sich der mutmaßlich umsatzstärksten Kanzlei der Welt, Kirkland & Ellis. Die Anwälte in den 17 Standorten der Sozietät, darunter auch München, erwirtschafteten 2022 rund 6,5 Milliarden Dollar, das sind 8 Prozent mehr als noch im Vorjahr. Dennoch sei bei Kirkland & Ellis - ebenso wie bei den Wettbewerbern - von einer möglichen Entlassungswelle die Rede.
Auf die fetten Jahre könnte für Wirtschaftsanwälte eine Phase der Konsolidierung folgen, folgert Marcus Jung (Sa-FAZ) in einem separaten Kommentar. Auch deshalb sollten deutsche Kanzleimanager genau im Blick haben, was in den amerikanischen Kanzleien passiere.
Ulf Buermeyer: Die Di-FAZ (Marcus Jung) porträtiert Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Richter und Podcaster. Seine netzpolitische Ansichten seien in der Bundeshauptstadt parteiübergreifend gefragt. Die von Buermeyer gegründete GFF verstehe sich als "Rechtsschutzversicherung für das Grundgesetz" und betreibt systematisch Klagen, bei denen es um potentielle Eingriffe in Grund- und Menschenrechte geht.
Corona und Recht: Nun bespricht auch René Schlott (Di-FAZ) das Buch "Freiheit oder Leben - Das Abwägungsproblem der Zukunft", das von den Rechtsprofessoren Klaus Günther und Uwe Volkmann herausgegeben wurde und 18 Einzelbeiträge zum Spannungsfeld von Leben, Freiheit und Würde während einer Pandemie versammelt. Es entstand aus einem interdisziplinären Online-Workshop im Mai 2021, der Vertreterinnen und Vertreter aus der Rechts- und der Politikwissenschaft, der Philosophie und der Soziologie zusammenbrachte. Die Beiträge wiesen in ihren Fragestellungen und Schlussfolgerungen oft über Corona hinaus und diskutierten auch, wie sich etwa der Klimaschutz mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Einklang bringen lasse, so der Rezensent, der sich wünscht, dass "auf diesem hohen, respektvollen, an der Sache orientierten Niveau" das notwendige gesellschaftliche Gespräch unbedingt fortgesetzt werden sollte.
Letzte Generation in der Schule: Gegen die von den Aktivist:innen der "Letzten Generation" angekündigten bundesweiten Vorträge, mit denen Schüler:innen über zivilen Widerstand informiert werden sollen, hat sich Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ausgesprochen. Etliche Aktivist:innen begingen fortgesetzt Straftaten und säten immer wieder Skepsis an der repräsentativen Demokratie, sagte Buschmann der Sa-FAZ, keine Schule sollte den Aktivist:innen "den roten Teppich ausrollen".
Rechtsgeschichte – Privilegien: Wie die Justiz mit Privilegen, etwa dem "Privileg", ein Osterfeuer abbrennen zu dürfen, umgegangen ist, beschreibt Martin Rath auf LTO.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pf/chr
(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
Die juristische Presseschau vom 7. bis 11. April 2023: . In: Legal Tribune Online, 11.04.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51513 (abgerufen am: 24.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag