Auch VW-Aufsichtsratschef Pötsch erfährt nun die Aufmerksamkeit der Staatsanwaltschaft. Außerdem in der Presseschau: SPD-Entwurf für ein Einwanderungsgesetz. Großbritannien diskutiert über die Entscheidung zum Brexit-Verfahren.
Thema des Tages
Abgasskandal – Ermittlungen gegen VW-Aufsichtsratschef: Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt auch gegen den VW-Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch wegen des Verdachts der Marktmanipulation. Wie u.a. spiegel.de, Montags-SZ (Klaus Ott) und Montags-FAZ (Carsten Germis) berichten, steht Pötsch unter dem Verdacht, in seiner früheren Funktion als Finanzvorstand die Aktionäre von VW nicht rechtzeitig genug informiert zu haben, welche finanziellen Folgen die Manipulationen von Schadstoffmessungen bei Diesel-Fahrzeugen in den USA für das Unternehmen haben könnten. Seit Juni laufen bereits Verfahren gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn und den amtierenden Vorstand Herbert Diess.
Die Samstags-taz (Kai Schöneberg) berichtet, dass Volkswagen indessen die Auffassung vertritt, nicht gegen europäisches Recht verstoßen zu haben. Der Konzern habe die Grenzwerte ja eingehalten, wenn auch nur auf dem Prüfstand, soll es in einer Stellungnahme heißen. Klaus Müller, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes und auch das Land Niedersachsen in seiner Eigenschaft als Großaktionär hätten sich über diese Argumentation empört gezeigt.
Rechtspolitik
Einwanderungsgesetz: Die SPD will in dieser Woche einen neuen Entwurf für ein Einwanderungsgesetz vorlegen. Das melden u.a. der Spiegel und focus.de. Dazu soll es ein Punktesystem nach kanadischem Vorbild geben, in das beispielsweise Ausbildung, Beruf und Sprachkenntnisse einfließen sollen. Laut Montags-FAZ (Henrike Roßbach) zeigt sich Carsten Linnemann, Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der Union, aufgeschlossen gegenüber einem solchen Punktesystem. Voraussetzung sei aber die strikte Trennung von Asyl- und Einwanderungsgesetz, wird Linnemann zitiert.
Heike Göbel (Montags-FAZ) hofft, dass sich die Union "nicht lange bitten lässt". bisher gebe es viel zu wenige qualifizierte Zuwanderer, gemessen am Bedarf der alternden, schrumpfenden deutschen Gesellschaft.
Kinderehen: Die Montags-SZ meldet, dass Bundesjustizminister Maas ein Gesetz zum Verbot von Kinderehen angekündigt hat. Ehen von Minderjährigen unter 16 Jahren sollen ausnahmslos verboten sein und auch solche im Ausland geschlossenen Ehen in Deutschland nicht anerkannt werden.
Interview mit Hans-Jürgen Papier: Die WamS (Thorsten Jungholt) unterhält sich mit Hans-Jürgen Papier über Migration und den Zustand des Rechtsstaates. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts kritisiert beispielsweise, dass Deutschland über Jahre zugelassen habe, dass die europarechtlichen Regeln – insbesondere jene zu Dublin-III – faktisch außer Kraft gesetzt wurden. Er fordert ein Kontingent beziehungsweise eine Obergrenze für Flüchtlinge, die vorher bereits anderswo sicheren Schutz gefunden haben und aus humanitären Gründen in Deutschland aufgenommen werden. Außerdem warnt Papier in dem Interview vor einer mangelnden Ausstattung der Justiz, die mittelfristig eine Erosion des Rechtsstaates nach sich ziehen würde.
Recht der Nachrichtendienste: Jost Müller-Neuhof (Tsp) berichtet von einem Symposium des Bundesinnenministeriums zum Recht der Nachrichtendienste, auf dem unter anderem die Frage erläutert wurde, ob der Schutz deutscher Staatsangehöriger vor geheimdienstlicher Überwachung auch im Ausland gilt. Er kritisiert dabei insbesondere die Äußerungen des BND-Präsidenten Bruno Kahl zu seinem Verhältnis zur Verfassung und zu den Entscheidungen des Verfassungsgerichtes. Die Leute fühlten sich vom Terror bedroht und nicht von den Geheimdiensten, wird Kahl zitiert.
Staatsangehörigkeitsrecht: Terrorkämpfer mit doppelter Staatsbürgerschaft sollen nach Plänen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière künftig ausgebürgert werden, meldet die Montags-SZ. In Anlehnung an eine Regelung aus dem Staatsangehörigkeitsrecht für Soldaten soll bei einem Terrorkämpfer eine "Abwendung von der Bundesrepublik Deutschland" unterstellt werden, die die Aberkennung der Staatsangehörigkeit rechtfertige.
Digitaler Hausfriedensbruch: Die Initiative des Bundesrates, illegales Hacken von Computern als digitalen Hausfriedensbruch zu bestrafen, stößt auf Widerstand bei der Bundesregierung. Wie die Samstags-FAZ (Marcus Jung) berichtet, ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die bisherigen Regelungen ausreichend seien.
Justiz
StA München I gegen Facebook: Wie u.a. der Spiegel und die Samstags-SZ (Johannes Boie/Christian Rost) melden, ermittelt die Staatsanwaltschaft München I u.a. gegen den Facebook-Gründer Mark Zuckerberg, die Geschäftsführerin Sheryl Sandberg sowie weitere Manager des Unternehmens wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung. Das Verfahren geht auf eine Anzeige des Würzburger Rechtsanwaltes Chan-jo Jun zurück, der 438 Postings gesammelt und Facebook gemeldet hatte, darunter insbesondere Hetze gegen Flüchtlinge, denen von Facebook-Nutzern zum Teil mit Mord gedroht wurde. Als die Einträge trotz Aufforderung nicht durch Facebook gelöscht wurden, erstattete der Anwalt Strafanzeige.
Roberto de Lapuente meint in einem Gastbeitrag in der Montags-taz, dass ein bloßes Löschen von Hasskommentaren nicht ausreiche. Er fordert einen „§ 130“-Button, mit dem auf einfache Weise Nutzer das Unternehmen auf entsprechende Rechtsverstöße hinweisen könnten. Nach Prüfung durch die dortige Rechtsabteilung sollen die Postings dann nicht komplett gelöscht werden, sondern offline archiviert und gegebenenfalls an die Staatsanwaltschaft übermittelt werden. Auf diese Weise werde gewährleistet, dass die Justiz dann tätig werden könne.
Flüchtlingsrecht: Der Spiegel (Dietmar Hipp/Fidelius Schmid) berichtet über die unterschiedlichen Auffassungen zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und den Verwaltungsgerichten zum Status syrischer Flüchtlinge. Während das BAMF der Hälfte der Antragsteller nur einen subsidiären Schutz zugesteht, gewähren die Verwaltungsgerichte vielfach den vollen Flüchtlingsstatus. Das Bundesamt hat Berufung gegen die entsprechenden Entscheidungen eingelegt.
OVG Münster zur Aktion "Licht aus": Die Aktion des Düsseldorfer Oberbürgermeisters, der Anfang Januar 2015 dazu aufrief, aus Protest gegen eine Pegida-Demonstration die Beleuchtung von Geschäfts- und Wohnhäusern auszuschalten, war rechtswidrig. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat laut spiegel.de festgestellt, dass der Aufruf gegen das Sachlichkeitsgebot verstieß. Geisel habe seine Befugnis überschritten, "sich in sachlicher Weise mit Geschehnissen im Stadtgebiet von Düsseldorf auseinanderzusetzen". Das Gericht hat die Revision gegen die Entscheidung zugelassen.
LG Traunstein – Zugunglück Bad Aibling: In dieser Woche beginnt der Prozess gegen den Fahrdienstleiter, der mutmaßlich den Zusammenstoß zweier Züge Anfang des Jahres bei Bad Aibling verursacht hat. Der Focus (Göran Schattauer) hat deshalb ein Gespräch mit dem Nebenklagevertreter Friedrich Schweikert geführt. Es dränge sich der Verdacht auf, dass die Bahn hier an der Sicherheit gespart habe, so Schweikert.
Asylklagen in Berlin: Der Tsp (Fatina Keilani) berichtet von der großen Belastung, die die zahlreichen Asylklagen syrischer Flüchtlinge für die Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit bedeuten. Die Zahl der Eingänge beim Verwaltungsgericht sei bis Oktober gegenüber dem Vorjahreszeitraum um fast 37 Prozent gestiegen, das bedeute auch eine Verzögerung der Verfahren aus anderen Bereichen.
EuGH zum Versandhandel von Arzneimitteln: Tomaso Duso vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung warnt in einem Gastbeitrag im Hbl vor einem Verbot des Versandhandels von Arzneimitteln nach der Entscheidung des EuGH. Die Luxemburger Richter hatten die Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel von ausländischen Versandapotheken gekippt. Ein Verbot von Versandapotheken wäre nach Ansicht des Autors kontraproduktiv und würde den technologischen, durch die Digitalisierung ermöglichten Wandel verhindern. Der Gesetzgeber sollte im Gegenteil den Mut haben, neue Instrumente zu nutzen, die geeignet sind, die Ziele der Arzneimittelversorgung zu erreichen und den Wettbewerb zwischen den Apotheken zu fördern, so Duso.
StA Koblenz – Strafverfahren gegen Cro: Auf lawblog.de untersucht Udo Vetter, wie der Rapper Cro, gegen den wegen Körperverletzung ermittelt wird und der nur mit seiner Panda-Maske in der Öffentlichkeit auftritt, einer "Enttarnung" im Rahmen einer etwaigen Hauptverhandlung entgehen kann.
Recht in der Welt
Großbritannien – Brexitverfahren: Mit der Entscheidung des Londoner High Court, der in der vergangenen Woche festgestellt hatte, dass das Verfahren zum Austritt aus der EU nicht ohne Zustimmung des Parlaments in Gang gesetzt werden darf, befassen sich in englischer Sprache auf verfassungsblog.de Adam Tomkins, Ioanna Tourkochoriti und Richard Lang. Maximilian Steinbeis kritisiert auf verfassungslog.de die Reaktion der britischen Yellow Press: So bezeichnete beispielsweise die "Daily Mail" am Freitag die Richter als "enemies of the people" – als "Feinde des Volkes".
Stefan Kornelius (Montags-SZ) erläutert die Konsequenzen der Entscheidung bis hin zu einer möglichen Neuwahl des Parlamentes. Das Volk müsse sich dann ein Parlament wählen, das seinen Brexit-Wunsch auch mit Mehrheit umsetzen könne. Jacques Schuster (WamS) wundert sich über die harsche Reaktion der Brexit-Befürworter. Gerade Großbritannien sei durch die Stärke seines Parlamentes geprägt – auch als Gegengewicht zur Brüsseler "Bürokratiekrake". Marcus Theurer (FAS) weist darauf hin, dass zwar klar sei, wogegen die Briten im Frühjahr gestimmt hätten, nicht aber wofür. Den einen Brexit gebe es nicht, sondern stattdessen ein ganzes Spektrum denkbarer Varianten.
USA – Abstimmung zur Legalisierung von Marihuana: Die taz (Bernd Pickert) weist darauf hin, dass am 8. November nicht nur über den künftigen Präsidenten der Vereinigten Staaten, sondern in neun Staaten auch über Neuregelungen zum Gebrauch von Marihuana abgestimmt wird. Der Autor meint, dass das Abstimmungsverhalten der Anfang vom Ende des Marihuanaverbotes in den USA bedeuten könnte – mit potenzieller Vorbildwirkung für den Rest der Welt.
USA – sexueller Missbrauch an Penn State: Wegen des jahrelangen Missbrauchs von Studenten durch den früheren Football-Coach Jerry Sandusky muss jetzt auch die Universität von Pennsylvania 2,4 Millionen Euro Strafe zahlen. Wie spiegel.de berichtet, hat die Universität Beschwerden gegen den Trainer ignoriert. Sandusky selbst wurde bereits 2012 zu mindestens 30 Jahren Haft verurteilt.
USA – Verurteilung wegen Verleumdung: Das Magazin Rolling Stone wurde laut Montags-SZ (Karoline Meta Beisel) wegen Verleumdung verurteilt. Das Magazin hatte 2012 über eine Massenvergewaltigung an der Universität von Virginia berichtet, dabei jedoch wesentliche journalistische Sorgfaltspflichten außer Acht gelassen. Kurz nach Erscheinen des Artikels kamen dann Zweifel auf, ob sich die beschriebenen Vorgänge tatsächlich so abgespielt hatten.
Sonstiges
Anti-Doping-Gesetz: Der Spiegel (Gerhard Pfeil) berichtet von einem Symposium, das eigentlich die einjährige Erfolgsgeschichte des Anti-Doping-Gesetzes feiern sollte. Stattdessen kamen mehrere Experten jedoch zu dem Schluss, dass das deutsche Kontrollsystem ineffektiv sei. Der Sportmediziner Perikles Simon forderte deshalb die Einrichtung eines unabhängigen Wissenschaftsgremiums aus Forensikern, das die Stiftung Nationale Anti Doping Agentur Deutschland NADA ablösen soll.
Gerichtsvollzieheralltag: Die Samstags-SZ (Gianna Niewel) beschreibt den Alltag eines Berliner Gerichtsvollziehers.
Jugendkriminalität: Der Spiegel (Guido Mingels) hat sich die Kriminalitätsstatistik angeschaut und festgestellt, dass die Jugendkriminalität entgegen der landläufigen Meinung seit Jahren rückläufig ist. In der Gruppe der 14- bis 17-Jährigen sind beispielsweise die Zahlen der Verurteilungen für Delikte wie Körperverletzung, Mord, Totschlag oder Vergewaltigung seit 2007 erheblich gesunken, teils um mehr als die Hälfte.
NSU-Aufklärung: Bundesjustizminister Heiko Maas hat sich bei den Opfern der Terrorzelle NSU entschuldigt. "Dass Rechtsextreme der NSU über ein Jahrzehnt lang mordend durch die Lande gezogen sind und wir nicht in der Lage gewesen sind, dies zu stoppen und die Bürgerinnen und Bürger besser zu schützen, ist nichts anderes als ein großes Staatsversagen", wird der Minister in einer Meldung der Samstags-FAZ zitiert. Die Samstags-taz (Andreas Speit/Konrad Litschko) unterhält sich mit dem Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz Thüringen, Stephan Kramer, einem der Nebenklagevertreter im NSU-Prozess, Sebastian Scharmer, sowie der Bundestagsabgeordneten Petra Pau über die schleppende Aufklärung der Taten des Untergrundnetzwerkes. Petra Pau spricht dabei von "Blockade und teilweise sogar Sabotage".
Auch Christian Bommarius (BerlZ) wundert sich, weshalb es seit fünf Jahren ungeklärt ist, wie es den Mördern gelingen konnte, 13 Jahre lang ungefährdet im Untergrund zu leben und die Verbrechen zu planen. Und vor allem auch, welche Helfershelfer sie hatten.
Die Versäumnisse bei der Aufklärung wurden jetzt auch in einem Theaterstück aufgearbeitet. Die Montags-taz (Anette Walter) stellt die Kollage der Regisseurin Christiane Mudras vor, in der Zitate von Vertretern des NSU-Untersuchungsausschusses, Beamte der Landes- und Bundesbehörden für den Verfassungsschutz, Sprecher der Bundesanwaltschaft, des Bundesverfassungsgerichts und der Generalbundesanwalt zusammengefasst werden. Dazwischenmontiert sind Zeugenaussagen, Pressestimmen und offizielle Verlautbarungen zu den Untersuchungen.
Urheberrechte bei Youtube: Corinna Budras (FAS) befasst sich mit der Einigung zwischen Google und der GEMA zu den Rechten an auf Youtube gezeigten Musikvideos. Sie meint, dass zwar das Internet eine Zäsur im Umgang mit Urheberrechten gebracht habe, der Schutz des geistigen Eigentums aber deshalb noch langen kein Relikt der analogen Zeit sei.
"Terror" von Schirach: Heribert Prantl (SZ) rezensiert in der Montags-SZ die Kritik des Strafrechtsprofessors Wolfgang Schild an dem Theaterstück von Ferdinand von Schirachs "Terror". So spreche Schirach zentrale strafrechtliche Probleme gar nicht an und unterscheide in seinem Stück nicht zwischen Unrecht und Schuld. Wolfgang Schilds Schrift über die Rettungstötung und ihre juristischen Probleme sei der Idealfall eines Programmheftes, lobt Prantl.
Das Letzte zum Schluss
Massenüberwachung durch "Knöllchen-Horst". Dem Arbeitseifer von "Knöllchen-Horst" hat das Verwaltungsgericht Göttingen jetzt einen Dämpfer verpasst. Laut lawblog.de (Udo Vetter) wurde dem Frührentner die Verwendung seiner Dashcam bei der Jagd auf echte oder vermeintliche Verkehrssünder verboten. Allein im vergangenen Jahr hatte "Knöllchen-Horst" mehr als 5.000 Anzeigen erstattet, insgesamt sollen es über 50.000 sein. Bei zahlreichen Anzeigen hatte er als Beweis Aufnahmen seiner Dashcam vorgelegt. Damit ist jetzt Schluss, die niedersächsische Datenschutzbeauftragte verfügte eine Untersagung, die das Verwaltungsgericht Göttingen bestätigte. In dem Beschluss weist das Gericht auch darauf hin, dass die Verfolgung von Verkehrsverstößen eine öffentliche Aufgabe darstellt, deren Erfüllung Polizei und Ordnungsbehörden vorbehalten ist.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/pf
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 5. bis 7. November 2016: Ermittlungen gegen VW-Aufsichtsratschef / Neuer Entwurf für Einwanderungsgesetz / Brexit-Diskussion . In: Legal Tribune Online, 07.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21071/ (abgerufen am: 04.07.2024 )
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