Bundesjustizminister Maas stellt heute den Abschlussbericht zur NS-Verstrickung des BMJ nach dem Krieg vor. Außerdem in der Presseschau: Kritik an geplantem Lohngerechtigkeitsgesetz und der Auschwitzprozess in Neubrandenburg ist geplatzt.
Tagesthema
Vergangenheitsbewältigung – Rosenburg: Die Montags-SZ widmet sich in mehreren Artikeln dem am heutigen Montag erscheinenden Bericht der unabhängigen Kommission über den Umgang des Bundesjustizministeriums mit der NS-Vergangenheit nach dem Krieg: Ronen Steinke stellt das neue Buch vor, das am Montag von Bundesjustizminister Heiko Maas und seiner Amtsvorgängerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der Öffentlichkeit präsentiert wird. Außerdem wird Christoph Safferling, einer der beiden verantwortlichen Autoren, von Ronen interviewt. Heribert Prantl hat sich mit Bundesjustizminister Heiko Maas ebenfalls über die Studie unterhalten Die Juristen der Nazizeit hätten damals altes Unrecht, das hätte aufgearbeitet werden sollen, gedeckt und neues Unrecht geschaffen, wird der Minister zitiert. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen in einer Wanderausstellung ihren Niederschlag finden. Die Montags-Welt (Sven Felix Kellerhoff) befasst sich ebenfalls mit dem neuen Buch und berichtet, dass in dem Bericht auch festgestellt wurde, dass Eduard Dreher, seinerzeit Unterabteilungsleiter im Bundesjustizministerium, tatsächlich sehr bewusst die Gesetzesänderung vorbereitet habe, die später zur Straffreiheit für NS-Straftaten führte.
Rechtspolitik
§ 175 StGB: Angesichts des für den Oktober von Bundesjustizminister Heiko Maas angekündigten Gesetzentwurfes zur Entschädigung der wegen § 175 StGB verurteilten Männer beleuchtet die Samstags-SZ (Heribert Prantl) den Umgang der jungen Bundesrepublik mit Homosexualität. So galt § 175 StGB in der nationalsozialistischen Fassung noch bis 1969 und im Ergebnis seien Männer mit dem "Rosa Winkel", die das Konzentrationslager überlebt hatten, oft wieder in Haft gekommen – weil ihre Freiheitsstrafe nach dem weiter gültigen § 175 noch nicht ganz erledigt war.
Gesetz zu Lohngerechtigkeit: In der vergangenen Woche haben sich die Koalitionsparteien auf den Entwurf für ein Gesetz zur Lohngerechtigkeit geeinigt. Die Samstags-taz (Barbara Dribbusch) und die FAS (Jenni Thier) stellen die geplanten Neuregelungen vor, die jedoch auch umgehend auf Kritik gestoßen sind. Der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag Joachim Pfeiffer bezeichnete das Gesetzesvorhaben als überflüssig, heißt es in der Samstags-SZ (Constanze von Bullion). Dort wird auch der CDU-Abgeordnete Christian von Stetten zitiert, der seinen Widerstand im parlamentarischen Verfahren ankündigte. Der geplante Auskunftsanspruch über das Gehaltsgefüge könne Neid und Missgunst fördern und das Betriebsklima belasten, meinte er laut der Zeitung.
Constanze von Bullion (SZ) begrüßt in ihrem separaten Kommentar die geplante Neuregelung und fordert ein zügiges Inkrafttreten. Ihrer Ansicht nach hätte das Gesetz auch noch schärfer greifen dürfen. So würde es nach dem derzeitigen Entwurf nicht für Betriebe mit weniger als 200 Mitarbeitern gelten, in denen aber gerade überdurchschnittlich viele Frauen arbeiteten, noch sehe es Sanktionen vor, wenn der Arbeitgeber eine nachgewiesene Ungerechtigkeit nicht behebe. Reinhard Müller (Samstags-FAZ) sieht dagegen hier einen Verstoß gegen die Vertragsfreiheit und prangert die "das Individuum plattmachende Koalitionswalze" an.
Ceta-Zusatzerklärung: Christian Rath (taz.de) kommentiert die jetzt bekannt gewordene "Gemeinsame interpretative Erklärung" zu Ceta, die zahlreiche Kritikpunkte am Abkommen aufgreift. So werde beispielsweise versprochen, dass die Politik auch weiter die Wirtschaft regulieren könne, dass die transatlantische Zusammenarbeit der Parlamente freiwillig bleibe und dass privatisierte Bereiche der Daseinsvorsorge später wieder verstaatlicht werden könnten. Der Autor meint, dass angesichts der weit verbreiteten Skepsis, ob Ceta hierzulande die Demokratie aushöhlt oder soziale und ökologische Standards unterläuft, die Regierungen gut daran tun, zusätzliche Garantien zu geben. Er kritisiert aber auch, dass die Erklärung Versprechen enthalte, die der Vertrag nicht einhalte, so beispielsweise die Aussage, dass ausländische Investoren nicht bevorzugt werden.
Facebook: Wie der Spiegel meldet, haben mehrere Landesjustizminister den Bundesjustizminister Heiko Maas aufgefordert, schärfer gegen volksverhetzende oder sonst strafbare Kommentare auf Facebook vorzugehen. Zitiert wird der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty, der beklagt, dass die Staatsanwaltschaften nach wie vor gezwungen seien, sinnlose Formulare auszufüllen, die bei Facebook dann unbearbeitet im Nirwana verschwänden.
Vereinsrecht: Laut Spiegel ist derzeit nicht vorgesehen, die Auflagen für gemeinnützige Vereine zu verschärfen. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte eine entsprechende Große Anfrage gestellt. Die Grünen fordern eine stärkere Transparenz bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit, das Bundesfinanzministerium verweist in seiner Antwort auf das Steuergeheimnis.
Sozialhilfe für EU-Ausländer: Laut lto.de soll künftig die Gewährung von Sozialhilfe für nichtdeutsche EU-Bürger an schärfere Voraussetzungen gebunden werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf werde demnächst vom Bundeskabinett beraten. Auf diese Weise soll eine Zuwanderung in das deutsche Sozialsystem, vor allem aus osteuropäischen EU-Staaten, unterbunden werden.
Strafbarkeit für Einbruch: Die taz meldet, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Details für eine schärfere Bestrafung des Einbruchdiebstals erarbeiten soll.
Justiz
BVerfG – Ceta: Im Spiegel (Dietmar Hipp) findet sich ein Vorbericht zur mündlichen Verhandlung, die das Bundesverfassungsgericht in Sachen Ceta am Mittwoch durchführen wird. Bereits für den Folgetag ist dann die Entscheidungsverkündung angesetzt. Der Autor meint, dass allein schon die Person des zuständigen Berichterstatters Peter Huber erwarten lässt, dass Karlsruhe den Entwurf des Abkommens nicht ohne Weiteres billigen, sondern zumindest zusätzliche Absicherungen verlangen wird, um zu verhindern, dass der Bundestag – und damit der Wähler – die demokratische Kontrolle über den Inhalt des Abkommens verliert.
AG Norderstedt zu Übergriffen im Schwimmbad: Der Spiegel berichtet über das Verfahren gegen zwei syrische Flüchtlinge, die beschuldigt wurden, in einem Spaßbad zwei Mädchen vergewaltigt zu haben. Letztlich wurde einer der Angeklagten wegen sexueller Nötigung in einem minder schweren Fall zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er eines der Mädchen kurz festgehalten und auf die Hüfte geküsst hatte, der andere Angeklagte wurde freigesprochen. Der Fall ist seinerzeit heftig in der Presse diskutiert worden.
BGH zur Veröffentlichung eines Unterlassungsurteils auf Facebook: Thomas Stadler (internet-law.de) widmet sich einer Entscheidung des BGH, in der die Karlsruher Richter unter anderem festgestellt haben, dass ein Anspruch auf Veröffentlichung von Rubrum und Tenor einer Unterlassungsentscheidung als selbstständiger Folgenbeseitigungsanspruch neben den Anspruch auf Unterlassung der Äußerung selbst tritt. Das gilt auch für die Veröffentlichung der Entscheidung auf Facebook.
LG Neubrandenburg – Auschwitz-Prozess: Wie die Samstags-FAZ (Frank Pergande) berichtet, muss der vor dem Landgericht Neubrandenburg laufende Prozess gegen einen früheren SS-Sanitäter des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau neu begonnen werden. Grund sind mehrere Befangenheitsanträge der Staatsanwaltschaft und von Nebenklagevertretern gegen Richter der Strafkammer, die verhindern, dass das Verfahren innerhalb der in der StPO vorgesehenen Drei-Wochen-Frist fortgeführt werden kann. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 96-jährigen Angeklagten Beihilfe zum Mord in mindestens 3.681 Fällen vor. Ob es eine Neuauflage des Prozesses geben wird, sei derzeit völlig unklar, heißt es in dem Bericht.
Rechtsanwalt Thomas Walther, der einen der Nebenkläger vertritt, wirft in einem Interview mit spiegel.de (Peter Maxwill) dem Gericht die Sabotage der Beweisaufnahme und den Richtern fehlende Empathie vor. Der Verlauf des Verfahrens sende ein fatales Signal aus.
OLG München – NSU-Prozess: Im Kommentar von Frank Jansen (Tsp) geht es um die bisherige Dauer des NSU-Prozesses von über drei Jahren, die der Autor angesichts der Bedeutung des Verfahrens für gerechtfertigt hält. Er geht davon aus, dass es den Münchener Richtern gelingen wird, ein Urteil zu fällen, das "gegen alle Revisionsanträge der Angeklagten hält".
StA Mainz – Böhmermann: Der türkische Präsident will laut Tsp (Jost Müller-Neuhof) Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens gegen Böhmermann einlegen. Wie der Autor in einem separaten Beitrag mitteilt, sei Bundeskanzlerin Angela Merkel entsprechend den Richtlinien über das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV) über die Absicht der Staatsanwaltschaft, das Strafverfahren einzustellen, frühzeitig informiert worden, habe jedoch keine Einwände erhoben.
BGH zur Entschädigung wegen Kundus-Bombardement: Jost Müller-Neuhof (Tsp) kommentiert die Entscheidung des BGH, den Hinterbliebenen der Opfer der Bombardierung mehrerer Tanklastzüge bei Kundus keine Entschädigung zu gewähren. Er ist der Auffassung, dass sich früher oder später die Politik mit der Frage befassen muss, wie Deutschland für seine Soldaten haftet.
OLG Düsseldorf – Edeka/Tengelmann: Die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch) berichtet, dass der Rechtsstreit um die Fusion von Kaisers Tengelmann und Edeka nach der Einigung aller Beteiligten jetzt beendet werden könnte. Wenn die Wettbewerber Rewe, Norma und Markant ihre Beschwerden gegen die Ministererlaubnis zurücknehmen, mit der Gabriel im März den Zusammenschluss erlauben wollte, würde auch für das derzeit laufende einstweilige Rechtsschutzverfahren das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis entfallen. Gleiches gelte für das Verfahren vor dem BGH, der ursprünglich am 15. November entscheiden wollte.
VG Trier zu syrischen Flüchtlingen: Wie lto.de berichtet, hat das Verwaltungsgericht Trier am Freitag entschieden, dass syrischen Flüchtlingen der Flüchtlingsstatus zusteht und widerspricht damit erneut dem Bundesamt für Migration, das hier in der Regel nur subsidiären Schutz gewährt. Die Behörde hat bereits in 156 Fällen Berufung gegen ähnliche Urteile des Verwaltungsgerichtes beim Oberverwaltungsgericht Koblenz eingelegt.
AG München zum Anspruch auf neues Handy: lto.de weist auf eine Entscheidung des AG München hin, nach der auch bei einem Mobilfunkvertrag "mit Handy" nicht automatisch in regelmäßigen Abständen die Überlassung eines neuen Handys geschuldet wird.
Recht in der Welt
Österreich – Bundespräsidentenwahl: Die Samstags-taz (Ralf Leonard) befasst sich jetzt auch mit den Äußerungen des Verfassungsrichters Johannes Schnizer zur Entscheidung seines Gerichtes zur Ungültigkeit der Bundespräsidentenwahl. Der Autor berichtet, dass die FPÖ Schnizer nun wegen Ehrverletzung und Rufschädigung verklagen will.
USA – Schiedsgerichtsverfahren gegen Deutschland: Die SZ (Michael Bauchmüller, Claus Hulverscheidt) berichtet über ein Verfahren zwischen dem schwedischen Energieversorger Vattenfall und der Bundesrepublik Deutschland vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Washington. Es geht – wie auch in der entsprechenden Verfassungsbeschwerde des Unternehmens – um den Atomausstieg der Bundesrepublik. Vattenfall ist der Auffassung, Deutschland habe damit gegen die internationale Energiecharta verstoßen, die ausländische Investments im Energiebereich schützt, und verlangt 4,7 Milliarden Euro Schadensersatz.
Türkei – Strafbarkeit von Kindesmissbrauch: Die Montags-taz (Jürgen Gottschlich) berichtet über die derzeitige unklare Situation hinsichtlich der Strafbarkeit von Kindesmissbrauch in der Türkei. Das dortige Verfassungsgericht hatte im Juni festgestellt, dass das geltende Recht, nachdem jede sexuelle Handlung mit Minderjährigen unter 15 Jahren mit mindestens acht Jahren Haft bestraft werden muss, ungültig ist und durch eine Neuregelung ersetzt werden muss. Im Ergebnis wurde jetzt ein 73-jähriger Mann freigelassen, der wegen sexueller Handlungen an einem 12-jährigen Mädchen bereits verurteilt worden war.
Pakistan – Frauenrechte: Pakistan habe mit der Verabschiedung zweier Gesetze gegen Ehrenmorde und Vergewaltigungen die Rechte von Frauen gestärkt, meldet die Samstags-FAZ. Nach dem neuen Gesetz gegen Ehrenmorde sollen Richter verpflichtet sein, Täter zu lebenslanger Haft zu verurteilen, auch wenn die Familien der Opfer dem Täter vergeben. Außerdem sollen künftig bei der Aufklärung von Vergewaltigungen DNA-Tests bei Opfern und Beschuldigten zugelassen werden.
Sonstiges
Abmahnungen: Die Samstags-SZ (Johannes Boie) betrachtet anlässlich einer aktuellen Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes die Auswirkungen des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken, das vor drei Jahren in Kraft trat. Das Resümee: Das Gesetz sei wirkungslos, nach wie vor würden auch geringe Urheberrechtsverstöße viel zu teuer geahndet.
Wilder Streik bei TUIfly?: Die Samstags-FAZ (Marcus Jung) beleuchtet die rechtliche Situation der massenhaften Krankmeldungen bei TUI fly in der vergangenen Woche. Wenn es tatsächlich eine Absprache gegeben habe, sei dies ein unzulässiges Mittel im Arbeitskampf, allerdings sei der Nachweis schwer zu führen. Für Corinna Budras (FAS) ist das kollektive Blaumachen "das unwürdigste Mittel des Widerstands", "illegal und asozial". Das Hbl erinnert daran, dass das Krankfeiern als Mittel des Arbeitskampfes nicht neu ist. 1973 versuchten die damals noch verbeamteten und deshalb mit Streikverbot belegten Fluglotsen, durch verabredetes langsames Arbeiten und haufenweise Krankmeldungen bessere Arbeitsbedingungen und mehr Geld durchzusetzen. Der BGH hat später festgestellt, dass damit die Regeln des fairen Arbeitskampfes verletzt wurden.
Arbeitnehmerdatenschutz: In einem Gastbeitrag für den FAZ-Teil Beruf und Chance widmet sich Rechtsanwalt Tim Wybitul dem Arbeitnehmerdatenschutz. Bisher gilt hier das Bundesdatenschutzgesetz, der Autor weist jedoch darauf hin, dass an dessen Stelle in zwei Jahren die Datenschutzgrundverordnung tritt.
Digitale Kommunikation: netzpolitik.org (Anna Biselli) weist auf zwei Gutachten hin, in denen festgestellt wird, dass eine eindeutige Trennung zwischen deutscher und nichtdeutscher digitaler Kommunikation nicht möglich sei. Eine automatisierte Überwachung und Weitergabe von Kommunikationsdaten an andere Geheimdienste verstoße daher in jedem Fall gegen das Grundgesetz, gerade auch dann, wenn man der Auffassung folge, Artikel 10 GG schütze nur deutsche Staatsbürger. Auch zeit.de (Kai Biermann) berichtet über eines der beiden Gutachten.
Brexit: Mit den Folgen des Brexit für die EU und dem bestehenden Reformbedarf befasst sich Damjan Kukovec auf verfassungsblog.de.
Übergriffe in Köln: spiegel.de zieht Bilanz der bisherigen juristischen Aufarbeitung der Übergriffe in der Silvesternacht in Köln. Bisher habe das Amtsgericht Köln in 19 Verfahren gegen 22 Angeklagte verhandelt – und dabei Strafen zwischen 480 Euro und 20 Monaten Haft ohne Bewährung verhängt.
Terrorabwehr: Anlässlich des Anti-Terror-Einsatzes in Chemnitz am Sonntag erinnert Reinhard Müller (Montags-FAZ) daran, dass offensichtlich rechtsfreie Räume und das Gefühl, mit sogenannter Klein- und Alltagskriminalität alleingelassen zu werden, das Fundament der Republik untergrüben. Der Terror habe jedoch nur dann keine Chance, wenn der Bürger in dieses Fundament vertraue.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/pf
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 8. bis 10. Oktober 2016: Rosenburg-Bericht / Kritik an Lohngerechtigkeitsgesetz / Auschwitz Prozess in Neubrandenburg . In: Legal Tribune Online, 10.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20810/ (abgerufen am: 02.07.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag