Die juristische Presseschau vom 3. August 2016: Bayern will VW ver­klagen / BVerfG zu Sch­mäh­kritik / künf­tiger BSG-Prä­si­dent

03.08.2016

Recht in der Welt

Österreich – Bundespräsidentenwahl: In der FAZ (Stephan Löwenstein) wird noch einmal das Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofes zur Präsidentenwahl rekapituliert. In wenigen Tagen fängt in der Alpenrepublik erneut der Wahlkampf an.

Sonstiges

IT-Recht: Auf JuWissBlog.de fordert Xenofon Kontargyris in englischer Sprache ein Rechtssystem, das stärker als bisher auf die Ansprüche der Informationstechnologie reagieren kann. Erforderlich sei dabei ein Zusammenspiel zwischen technologieneutralem und technologiespezifischem Recht.

Erdogan-Medien: Die taz berichtet in eigener Sache, dass ihr rechtspolitischer Korrespondent Christian Rath in der türkischen staatlichen Nachrichtenagentur als Unterstützer Erdogans bezeichnet wird. Hintergrund ist ein kritischer Kommentar Raths zum Verbot des Bundesverfassungsgerichtes, eine Videobotschaft Erdogans im Rahmen der Großdemonstration am vergangenen Sonntag auf einer Leinwand zu zeigen. Er unterstütze selbstverständlich nicht Erdogan, sehr wohl aber das Selbstbestimmungsrecht von Demo-Veranstaltungen, wird Rath zitiert.

Korruptionsbekämpfungsgesetz: In einem Gastbeitrag in der FAZ weisen die Rechtsanwälte Jürgen Taschke und Florian Gero Kirstein darauf hin, dass mit dem Korruptionsbekämpfungsgesetz die Staatsanwaltschaften neue Instrumente an die Hand bekommen haben. Sie raten dazu, insbesondere die Vertriebsstrukturen im Ausland sorgfältig zu prüfen.

Das Letzte zum Schluss

Dumm gelaufen: Die Bildagentur Getty Images hat die Amerikanerin Carol M. Highsmith zur Zahlung von 120 Dollar wegen der unberechtigten Nutzung eines Bildes aufgefordert. Das Pikante daran: Carol M. Highsmith ist Fotografin und das in Frage stehende Bild stammt von ihr selbst – sie hatte es der kostenfreien Library of Congress gestiftet. Als Highsmith daraufhin die Datenbank von Getty Images durchschaute, musste sie feststelen, dass dort mehr als 18.000 ihrer Fotos kostenpflichtig vermarktet wurden – ohne ihr Wissen und damit ohne ihr Einverständnis. Wie spiegel.de berichtet, hat Highsmith den Spieß jetzt umgedreht und Getty Images auf Zahlung von einer Milliarde Dollar verklagt.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. August 2016: Bayern will VW verklagen / BVerfG zu Schmähkritik / künftiger BSG-Präsident . In: Legal Tribune Online, 03.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20185/ (abgerufen am: 04.07.2024 )

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