Die juristische Presseschau vom 3. August 2016: Bayern will VW ver­klagen / BVerfG zu Sch­mäh­kritik / künf­tiger BSG-Prä­si­dent

03.08.2016

Bayern will Schadenersatz, weil die VW-Vorzugsaktien des bayerischen Pensionsfond 40 Prozent ihres Wertes verloren haben. Außerdem in der Presseschau: BVerfG definiert Begründungsmaßstab für Schmähkritik und Schlegel wird neuer BSG-Präsident.

Thema des Tages

Bayern will VW verklagen: Der bayerische Finanzminister Markus Söder hat angekündigt, dass das Bundesland den VW-Konzern wegen des Dieselskandals auf Schadenersatz verklagen wird. Die entsprechende Klage soll im September eingereicht werden. Das berichten u.a. die SZ (Caspar Busse, Lisa Schnell), spiegel.de, FAZ (Rüdiger Köhn u.a.) und Hbl (Lukas Bay u.a.). Es geht um Verluste des bayerischen Pensionsfond für die Landesbediensteten, der im September 2015 insgesamt 58.000 Vorzugsaktion von VW hielt. Die Aktien hatten nach Bekanntwerden des Abgaskandals im vergangenen Jahr erheblich an Wert verloren, für die Bayern jetzt in Höhe von maximal 700.000 Euro entschädigt werden will. Laut faz.net kritisierte die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen den bayerischen Vorstoß umgehend. Während Millionen VW-Fahrer seit Monaten vergeblich auf Unterstützung von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hofften, eine angemessene Entschädigung wie in den USA zu bekommen, versuche der bayerische Finanzmister, seine Schäfchen ins Trockene zu bekommen, wird der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Oliver Krischer zitiert.

Heribert Prantl (SZ) meint, dass bei der Klageankündigung auch ein gewisses Publicity-Interesse des bayerischen Finanzministers eine Rolle gespielt haben dürfte. Über die Kausalität der Aktienverluste ermittele ohnehin die BaFin und die Staatsanwaltschaft, so dass man hier hätte abwarten und gegebenenfalls später Klage einreichen können. Carsten Knop (FAZ) hält eine Klage dagegen für konsequent. Damit verhalte sich Bayern anders als Niedersachen, das als zweitgrößter Aktionär von VW nichts aus seiner privilegierten Position mache.

Rechtspolitik

Staatsbürgerschaftsrecht: Die taz (Christian Rath) hat sich von der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD Eva Högl bestätigen lassen, dass die Partei an der doppelten Staatsbürgschaft festhält. Die Union hatte jüngst gefordert, zur früheren Optionspflicht zurückzukehren. In einem separaten Kommentar warnt Rath in der taz vor der Forderung eines Entweder-Oder-Bekenntnisses, denn damit würden konservative Deutsch-Türken nur weiter in Erdogans Arme getrieben.

Bundeswehr im Inneren: In Bezug auf die aktuelle Diskussion um die Möglichkeiten, die Bundeswehr auch im Inland einzusetzen, gibt Manuel Ladigs auf lto.de einen Überblick zur geltenden Rechtslage und zeigt, wo im Gesetz die Lücken für Einsätze gegen den Terror liegen.

Bürokratieentlastungsgesetz: Die FAZ (Henrike Roßbach) stellt den Entwurf des zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes vor, der am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Während beim ersten Bürokratientlastungsgesetz, das im vergangenen Jahr verabschiedet wurde, Start-up-Unternehmen im Fokus gestanden hätten, ginge es jetzt insbesondere um kleine Betriebe mit zwei bis drei Mitarbeitern.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. August 2016: Bayern will VW verklagen / BVerfG zu Schmähkritik / künftiger BSG-Präsident . In: Legal Tribune Online, 03.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20185/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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