Der 3. Strafsenat des KG hat am Montag auf die Revision der Staatsanwaltschaft ein Berufungsurteil des LG Berlin aufgehoben, durch das drei NPD-Funktionäre vom Vorwurf der Beleidigung in Tateinheit mit Volksverhetzung freigesprochen worden waren. Die Männer hatten den dunkelhäutigen Nationalspieler Patrick Owomoyela in einem "WM-Planer" diffamiert.
Das Amtsgericht (AG) Tiergarten hatte die Angeklagten zunächst zu Bewährungsstrafen verurteilt, weil sie im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft 2006 einen "WM-Planer" herausgaben. Dieser enthielt ein Bild des dunkelhäutigen Fußballnationalspielers Patrick Owomoyela und den Slogan "Weiß – nicht nur eine Trikotfarbe! Für eine echte NATIONALMannschaft". Das AG sah hierin eine persönliche Diffamierung des Spielers. Zudem werde einer Bevölkerungsgruppe allein aufgrund ihrer Herkunft und ihrer Hautfarbe das Recht abgesprochen, Deutschland als Spieler der Nationalmannschaft zu repräsentieren.
Auf die Berufung der Angeklagten hatte das Landgericht (LG) Berlin die Verurteilungen aufgehoben und die Angeklagten freigesprochen, weil der "WM-Planer" mehrdeutig sei und nicht ausgeschlossen werden könne, dass er zwar Misstände und Korruption im Fußball habe anprangern wollen aber keine rassistisch-diffamierende Zielrichtung habe.
Das Kammergericht (KG) ist dieser Auffassung aufgrund von Fehlern bei der Beweiswürdigung durch das LG nicht gefolgt. Es hat deshalb das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des LG zurückverwiesen.
tko/LTO-Redaktion
Rassistischer "WM-Planer" vor dem KG Berlin: . In: Legal Tribune Online, 27.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5878 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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