Nur mit Hilfe eines Gerichts hat ein Polizeibeamter sein Recht auf Sonderurlaub durchgesetzt, um seine sterbenskranke Tochter in ein Hospiz bringen zu können. Sein Dienstherr wollte ihm den Urlaub verweigern.
Seit zehn Jahren hatte der Beamte von der Polizeidirektion Osnabrück wiederholt Sonderurlaub bekommen, um die Schwerkranke in ein Hospiz zu bringen. Nachdem ihm sein Dienstherr nun unter Hinweis auf die allgemeine Personalknappheit den Urlaub verweigern wollte, rief der Beamte das Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück an - und bekam Recht, wie ein Sprecher des VG am Mittwoch mitteilte (Beschl. v. 31.05.16, Az. 3 B 8/16).
Nach Einschätzung zweier Ärzte hat die 25 Jahre alte Frau nur noch eine Lebenserwartung von wenigen Monaten. Die Krankheit befinde sich in einem sehr weit fortgeschrittenen Stadium.
Die Sichtweise der Polizeibehörde kritisierten die Richter als unvertretbar und zynisch. Die Polizeidirektion hatte argumentiert, dass wegen des Umstandes, dass dem Beamten seit zehn Jahren immer wieder der Urlaub bewilligt wurde, bezweifelt werden könne, dass die Lebensdauer der Tochter auf wenige Monate begrenzt sei. Für die Richter stand wegen der beiden ärztlichen Gutachten hingegen fest, dass die Krankheit der Tochter weit fortgeschritten und damit die Voraussetzung für den Sonderurlaub gegeben ist. Ein zufälligerweise mehr oder weniger glücklicher Verlauf der Krankheit dürfe nicht an die Stelle der ärztlichen Prognose treten.
dpa/nas/LTO-Redaktion
VG Osnabrück entscheidet gegen Behörde: . In: Legal Tribune Online, 02.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19524 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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