Mit Beschluss vom Dienstag hat das VG das Verbot der Errichtung eines Anti-Castor-Camps in Dumstorf vom Landkreis Lüneburg bestätigt. Eine effektive Kontrolle des Camps und der nahen Bahnanlage durch die Polizei sei nicht möglich.
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts (VG) ist bei Durchführung des Camps, das rund einen Kilometer von der Bahnstrecke für den Castortransport entfernt angemeldet ist, die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet. Es bestehe die ernsthafte Gefahr, dass aus dem Camp heraus so genannte "Schotter-Aktionen" vorbereitet und durchgeführt werden. Dabei werden einzelne Schottersteine unter Schienen und Schienenschwellen abgegraben, was sich als Sachbeschädigung und gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr darstellt und strafbewehrt ist (Beschl. v. 22.11.2011, Az. 3 B 76/11).
Auf verschiedenen Internetseiten werde zu "Schotter-Aktionen" aufgerufen. Auch wenn sich eine Mehrheit der erwarteten rund 1.000 Teilnehmer des Camps friedfertig verhalten werde und sich nicht an Schotteraktionen beteiligen werde, sei das Verbot gerechtfertigt: Der Polizei sei es nicht möglich, die Störer aus der Menge der friedfertigen Demonstrationsteilnehmer herauszulösen.
Das Gelände zwischen dem Camp und der Bahnanlage könne durch die Polizeibeamten nicht effektiv kontrolliert werden. Dies gelte gerade in der Nachtzeit. Eine Situation mit rund 1.000 Teilnehmern in der Nähe der Schienen mache ein gezieltes Eingreifen gegen Störer nahezu unmöglich. Ein Camp in weiterer Entfernung von den Schienen würde das Gefahrpotenzial vermindern, ist jedoch von den Anmeldern abgelehnt worden.
tko/LTO-Redaktion
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VG Lüneburg: . In: Legal Tribune Online, 23.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4871 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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