Die MLPD will vor ihrer Parteizentrale in Gelsenkirchen eine Statue des russischen Revolutionsführers Lenin aufstellen. Der Versuch der Stadt, dies unter Verweis auf den Denkmalschutz zu verhindern, ist vorerst gescheitert.
Die linksextreme Splitterpartei MLPD darf vor ihrer Zentrale in Gelsenkirchen eine 2,15 Meter hohe gusseiserne Statue des einstigen Revolutionärs Wladimir Iljitsch Lenin (1870-1924) aufstellen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen entschieden und damit einen von der Stadt Gelsenkirchen verhängten Baustopp für das Denkmal aufgehoben (Beschl. v. 05.03.2020, Az. 16 L 250/20). Die MLPD hatte die Aufstellung der bereits eingelagerten Statue für den 14. März angekündigt.
Die Partei reagiert voller Freude. "Wenige Wochen vor seinem 150. Geburtstag hat Wladimir Iljitsch Lenin noch einmal einen großartigen Sieg davongetragen", hieß es in einer im Internet veröffentlichten Mitteilung des Zentralkomitees der Partei. Bei der Statue handelt es sich nach Angaben der Partei um eine gusseiserne Original-Lenin-Statue aus den 1930er-Jahren, die in der Sowjetunion gegossen wurde.
Die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West hatte sich zuvor in einer einstimmig verabschiedeten Resolution gegen die Aufstellung ausgesprochen. Darin heißt es: "Der Kommunistenführer Lenin steht für Gewalt, Unterdrückung, Terror und schreckliches menschliches Leid. Dies alles macht ihn mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland unvereinbar und zu einem Symbol der Bekämpfung und Abschaffung unserer Demokratie."
Historische Rolle Lenins denkmalschutzrechtlich unbeachtlich
Offiziell argumentiert hatte die Stadt allerdings anders: Laut Gericht hatte die Stadt die Aufstellung der Statue untersagt, weil sie das Erscheinungsbild eines auf demselben Grundstück gelegenen Baudenkmals, eines 1930 errichteten ehemaligen Sparkassengebäudes, beeinträchtige. Es fehle an der aus Sicht der Stadt erforderlichen denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis.
Das Gericht wies diese Argumentation zurück: Eine Herabsetzung des Denkmalwertes liege mit Blick auf die vergleichsweise moderate Größe der Statue und den Abstand von mehr als zehn Metern zum Baudenkmal nicht vor. Die von der Stadt angeführten Gesichtspunkte zur Person und historischen Rolle Lenins und die dadurch voraussichtlichen ausgelösten öffentlichen Kontroversen hielt das Gericht für denkmalschutzrechtlich unbeachtlich. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Ein Stadtsprecher wollte sich zunächst nicht zu der Entscheidung äußern.
Laut nordrhein-westfälischem Verfassungsschutz hat die 1982 gegründete Partei ihren Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen. "Die Zielsetzungen der MLPD sind durch verfassungsfeindliche Aussagen geprägt und lassen sich in den drei Kernpunkten Revolution, Diktatur des Proletariats und Kommunismus zusammenfassen", schreibt der Verfassungsschutz in einer Kurzvorstellung. Die Partei wird vom Verfassungsschutz beobachtet.
dpa/acr/LTO-Redaktion
VG hebt Baustopp für Statue auf: . In: Legal Tribune Online, 06.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40673 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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