Ein Vermieter meinte aufgrund der aktuell schwierigen Energielage zu drastischen Maßnahmen greifen und seinen Mietern einfach das Gas abstellen zu dürfen. Die Stadt war anderer Meinung und der Fall landete vor dem VG Frankfurt am Main.
Mit Blick auf die Energiekrise und steigende Gaspreise hat ein Frankfurter Wohnungseigentümer seinen Mietern das Gas und damit auch das Warmwasser abgedreht. Vor dem Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt am Main scheiterte er nun aber mit dem Versuch, sich gegen die Stadt Frankfurt zu wehren, die eingeschritten war und ihn zur Wiederherstellung der Gasversorgung verpflichtet hatte (Beschl. v. 22.08.2022, Az. 8 L 1907/22.F).
Der Wohnungseigentümer hatte demnach am 30. Juni die Gasversorgung für seine Mieter unterbrochen. Er habe dies mit Versorgungsengpässen und Preissteigerungen für Gas wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine begründet, er wolle auch seine Mieter vor steigenden Kosten schützen. Dabei hielt er es offenbar für zumutbar, dass die Mieter das Wasser in der Küche warm machen, geheizt werden könne mit Elektroheizlüftern.
Eine ältere, pflegebedürftige Bewohnerin wandte sich daraufhin an die Stadt Frankfurt, die den Vermieter aufforderte, die Versorgung mit Warmwasser binnen einer Woche wieder herzustellen. Gegen diese Verfügung ging der Vermieter rechtlich vor, konnte sich damit aber nicht vor dem VG Frankfurt durchsetzen. Die Versorgung mit Warmwasser gehöre zu den Mindeststandards für menschenwürdiges Wohnen in Deutschland, so das Gericht.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts hat auch das Amtsgericht Frankfurt zum Schutz der Mieter bereits eine einstweilige Verfügung gegen den Vermieter erlassen.
dpa/jb/LTO-Redaktion
VG Frankfurt am Main: . In: Legal Tribune Online, 26.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49449 (abgerufen am: 22.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag