Müssen Kfz-Zulassungsstellen Diesel-Autos mit manipulierter Software stilllegen? Mit dieser Frage hat sich nun als erstes von womöglich mehreren Gerichten das VG Düsseldorf zu befassen. Grund dafür ist eine Klage der Deutschen Umwelthilfe.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verklagt nach dem Diesel-Abgasskandal die Stadt Düsseldorf und neun weitere Städte. An kommenden Mittwoch wird am Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf über die erste der zehn Klagen verhandelt (Az.: 6 K 12341/17). Die Umweltschützer hatten die Kfz-Zulassungsstellen aufgefordert, den Betrieb von Autos mit manipulierter Abgas-Software auf öffentlichen Straßen zu verbieten.
Wegen der illegalen Software sei die Betriebserlaubnis für Autos mit dem VW-Motor des Typs EA 189 EU5 erloschen, argumentieren die Umweltschützer bei ihrem Vorgehen gegen die Städte. Die Kfz-Zulassungsbehörden müssten die Betriebserlaubnis für die Wagen entziehen und sie stilllegen. Diesem Begehren waren die Zulassungsstellen nicht gefolgt, deshalb geht es nun vor Gericht.
Mitte Dezember 2017 war die Umwelthilfe allerdings vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht mit Klagen gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Abgasskandal gescheitert. Der Verband sei nicht klageberechtigt, entschied die dritte Kammer des Gerichts.
Nach der Darstellung von VW geht aus der schriftlichen Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in Schleswig hervor, dass die EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge mit Dieselmotoren des Typs EA 189 nicht erloschen oder ungültig sei.
600 Autos in Düsseldorf wären betroffen
Die Umweltschützer wollten unter anderem erreichen, dass das KBA die Typengenehmigungen von zwei Opel-Modellen zurücknimmt. Zudem sieht die DUH die Rückrufanordnung gegenüber Volkswagen als nicht ausreichend an. Weitere beklagte Städte sind laut DUH neben Berlin Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden. "Wir möchten mit diesen Klagen erreichen, dass die Luftqualität in diesen Städten nicht weiter durch den Betrieb der Betrugs-Diesel aus dem Volkswagen-Konzern belastet wird", hatte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, die Klagen begründet.
Dass der Konzern eine neue Version der Software angeboten hat, ist aus Sicht der Umwelthilfe irrelevant. Erstens sei unklar, ob das Software-Update die Rechtmäßigkeit des Betriebs wieder herstelle. Zweitens hätten zahlreiche Wagenhalter auf das überarbeitete Programm verzichtet.
Im Juli vergangenen Jahres hatte das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart bereits in einem Verfahren zugunsten der DUH entschieden, dass die Stadt Maßnahmen ergreifen müsse, die zu einer schnellstmöglichen Einhaltung der überschrittenen Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid führten. In der Folge hatte die Organisation den Druck auf Städte und Länder nochmals erhöht.
DUH: Zulassungsstellen sind in der Pflicht
Derzeit wären in Düsseldorf rund 600 Autos vom geforderten Entzug der Zulassung betroffen, teilte die Stadt mit, die zugleich auf das KBA verweist. Stilllegungen von Fahrzeugen erfolgten auf Hinweis des Bundesamtes.
"Das sehen wir anders", sagte Prof. Remo Klinger, der die Umwelthilfe als Anwalt vor Gericht vertritt. Das KBA genehmige nur Fahrzeugtypen. Die illegalen Abschalt-Einrichtungen seien aber nicht Gegenstand des genehmigten Typs. Somit seien die Zulassungsstellen in der Pflicht, weil die Autos nicht dem genehmigten Typ entsprächen.
"Warum Fahrzeuge mit unzureichenden Abgassystemen immer noch durch die Städte fahren, erschließt sich uns nicht", sagte Klinger. "Bei unzureichenden Bremsen hätte es längst einen Rückruf gegeben. Es stinkt alles zum Himmel und führt dazu, dass die Luft so dreckig ist."
Als Reaktion auf einen Aufruf der DUH haben Bürger unterdessen mehr als 1.300 Orte für die Messung von gesundheitsschädlichen Stickoxiden vorgeschlagen. Die meisten Plätze liegen in Großstädten, es sind aber auch rund 70 in Dörfern mit bis zu 5.000 Einwohnern dabei. Im Februar wollen Experten der Umwelthilfe an 500 Orten in Deutschland messen, wie hoch die Stickoxidbelastung ist. "Offensichtlich trifft diese Aktion bei den unter Dieselabgasen leidenden Menschen einen Nerv", sagte Geschäftsführer Jürgen Resch.
dpa/mam/LTO-Redaktion
VG verhandelt Klage der Deutschen Umwelthilfe: . In: Legal Tribune Online, 22.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26603 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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