Wenn in Berlin eine Wohnung vermietet wird, kommen schon mal mehrere Hundert Interessenten. Das Zweckentfremdungsgesetz sollte den Wohnungsmarkt entspannen. Nun häufen sich aber die Gerichtsverfahren und das Gesetz soll überarbeitet werden.
Beim Berliner Verwaltungsgericht (VG) liegen knapp 160 Verfahren zum umstrittenen Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwVbG) in der Hauptstadt. Etwa 100 Verfahren seien ausgesetzt oder ruhten, teilte Gerichtssprecher Stephan Groscurth mit. Hintergrund ist, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg an der Rechtmäßigkeit des Gesetzes zweifelt und es dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Überprüfung vorgelegt hat.
Die Karlsruher Richter sollen klären, ob das Verbot der gewerblichen Ferienwohnungen auch rückwirkend gilt - also ob die kommerzielle Vermietung auch dann untersagt werden darf, wenn die Wohnungen schon vor Inkrafttreten des Gesetzes angeboten wurden.
Das Gesetz zum sogenannten Zweckentfremdungsverbot gilt in Berlin seit Mai 2014. Damit soll verhindert werden, dass viele Wohnungen gewerblich an Touristen vermietet werden. Auch Privatleute dürfen ihre selbst bewohnten Wohnungen nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung vermieten. Das soll sicherstellen, dass es mehr Wohnraum für die Bewohner in der Stadt gibt.
Erlaubnis für tageweise Vermietung?
Andere Fälle verhandele das VG aber weiter, erklärte Groscurth. So gehe es in einem Verfahren am 16. November um eine Familie mit vier Kindern, die ihr Haus in Pankow als Zweitwohnung nutzt und es bei Abwesenheit vermieten wollte. In einem zweiten Verfahren am selben Tag will ein potenzieller Vermieter eine Genehmigung des Bezirks Mitte erreichen. Er beruft sich laut Gericht darauf, dass er auch Ersatzwohnraum schaffe.
Entschieden hat das VG bereits, dass die tageweise Vermietung von Wohnraum an Asylbewerber eine verbotene Zweckentfremdung ist. In einem weiteren Verfahren hat es dem Bezirksamt auf Grundlage des Gesetzes einen Auskunftsanspruch gegen ein Internetportal eingeräumt, das Unterkünfte von "schwulen oder schwulenfreundlichen" Gastgebern vermittelt.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hatte angekündigt, 2018 die Regelungen zu überarbeiten. Diskutiert wird eine Erlaubnis nach Tagen, etwa für 30 oder 60 Tage im Jahr. Die Internet-Plattform Airbnb, die weltweit Zimmer, Wohnungen oder Häuser an Reisende vermittelt, fordert bereits seit Längerem klarere Regeln für Privatleute.
Mit Hilfe des Gesetzes wurden laut Senatsverwaltung bis Ende Juni knapp 6.000 Wohnungen wieder dem normalen Wohnungsmarkt zugeführt. Darunter seien rund 3.500 Wohnungen, die vorher als Ferienwohnungen vermietet wurden. Etwa 2.500 Wohnungen seien anders zweckentfremdet worden oder hätten ungenehmigt leer gestanden.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Zweckentfremdungsgesetz vor Gericht: . In: Legal Tribune Online, 30.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25309 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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