Das Bundesministerium der Finanzen muss einer Tageszeitung Auskunft über die Honorare erteilen, die es einer Anwaltskanzlei für deren Beratertätigkeit in der Amtszeit von Peer Steinbrück gezahlt hat. Dies entschied das VG Berlin am Donnerstag in einem Eilverfahren.
Nach dem Berliner Pressegesetz seien alle Behörden verpflichtet, der Presse zur Erfüllung ihrer Aufgabe Auskünfte zu erteilen, so die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin. Dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) stehe gegenüber diesem Anspruch der antragsstellenden Zeitung kein Auskunftsverweigerungsrecht zu (Beschl. v. 20.12.2012, Az. 27 L 259.12).
Die privaten Interessen der Kanzlei seien bei einer Abwägung mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht schutzwürdig, so die Berliner Richter. Mit Blick auf die kommende Bundestagswahl im Herbst 2013 bestehe ein breites öffentliches Interesse an umfassender Information über den Kanzlerkandidaten der SPD, Peer Steinbrück. Dieser war in der Zeit zwischen 2005 und 2009 Bundesfinanzminister.
Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit erstrecke sich – neben den schon bisher breit in der Öffentlichkeit diskutierten Nebeneinkünften des Politikers in seiner Zeit als einfacher Bundestagsabgeordneter- auch auf Fragen der bisherigen Führung von politischen Ämtern. Die Informationen hierüber seien für die Wahlentscheidung der Bürger relevant.
Kanzlei hat keinen Wettbewerbsnachteil
Unter dem damaligen Finanziminister Steinbrück hatte das BMF die Kanzlei u.a. mit der Beratung zu Gesetzgebungsvorhaben im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise beauftragt. Das BMF lehnte den Antrag auf Auskunft über die Gesamtsumme der im fraglichen Zeitraum gezahlten Beraterhonorare ab, weil ansonsten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Kanzlei verletzt würden und ein Zusammenhang zwischen den jeweiligen Honorarsummen nicht hergestellt werden könne.
Dem folgten die Berliner Richter nicht. Durch die Erteilung der begehrten Auskunft seien etwaige Geschäftsgeheimnisse der Kanzlei, die sich auf den Zeitraum zwischen 2005 und 2009 bezögen, allenfalls geringfügig betroffen. Es sei auch nicht nachvollziehbar, weshalb hierdurch zum jetzigen Zeitpunkt noch Wettbewerbsnachteile entstehen könnten.
tko/LTO-Redaktion
VG Berlin zur Amtszeit von Peer Steinbrück: . In: Legal Tribune Online, 21.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7858 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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