Weil er ein Video in einem Klassenchat verbreitete, auf dem ein Mitschüler einen Stuhl aus dem 4. Stock des Schulgebäudes wirft, fliegt ein Berliner Schüler selbst für sechs Tage von der Schule. Das VG bestätigte den Unterrichtsausschluss.
Weil ein Schüler ein Video im internen Klassenchat geteilt hat, auf dem zu sehen ist, wie ein Mitschüler im Unterricht einen Stuhl aus dem 4. Stock des Schulgebäudes wirft, darf ihn die Schulleitung vorläufig für sechs Tage vom Unterricht ausschließen. Die hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Beschl. v. 12.11.2020, AZ. 3 L 649/20).
Der Schüler hatte in seinem Eilantrag gegen den Unterrichtsausschluss geltend gemacht, nicht selbst gefilmt zu haben. Außerdem missbillige er das Verhalten seines Mitschülers und habe das Video nur auf Bitten weiterer Mitschüler in den Klassenchat eingestellt. Die Schule habe darauf nicht mit einem Unterrichtsausschluss reagieren dürfen.
Richter befürchten "regelrechten Überbietungswettbewerb"
Das VG sah das anders. Der Schüler habe das geordnete Schulleben gefährdet und das Vertrauen der Schulgemeinschaft in einen regelgeleiteten und gewaltfreien schulischen Rahmen erschüttert, so das Gericht in einer Mitteilung. Ob er den Vorfall selbst gefilmt habe und wie er dazu stehe, sei nicht relevant.
Entscheidend sei laut Gericht vielmehr die Außenwirkung des Videos, auf dem zu sehen sei, wie Schuleigentum zerstört und Menschen dadurch gefährdet werden. Diese Wirkung habe der Schüler durch das Teilen im Klassenchat zu verantworten. Außerdem sei absehbar gewesen, dass sich das Video weitläufig verbreite. "Dadurch könnten andere dazu animiert werden, ähnliche Aktionen durchzuführen", so das VG.
Nach Einschätzung des Gerichts könnten die Dynamik sozialer Onlinemedien und virtueller Chatgruppen "einen regelrechten Überbietungswettbewerb um immer schwerere Regelübertretungen auslösen". Durch den Unterrichtsausschluss habe die Schulleitung dokumentiert, dass ein entsprechendes Verhalten Konsequenzen nach sich zieht, hieß es.
acr/LTO-Redaktion
VG Berlin bestätigt Unterrichtsausschluss: . In: Legal Tribune Online, 17.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43448 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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