Im Streit um die Verwendung des Namens "Leibniz" konnten sich die Universität Hannover und der Gebäckhersteller Bahlsen nun doch außergerichtlich einigen. Vielleicht gibt es bald sogar eine gemeinsame Keks-Kooperation.
Der Kekshersteller Bahlsen und die Leibniz Universität Hannover haben sich im Streit um die Nutzung des Namens "LeibnizShop" und der Domain "Leibnizshop.de" außergerichtlich geeinigt. Bahlsen hat seine Klage vor dem Landgericht (LG) Hamburg zurückgenommen, wie die Universität am Mittwoch mitteilte.
Die Hochschule hatte sich den Namen in allen möglichen Schreibweisen gesichert und auch beim Patentamt angemeldet. Seit 2015 betreibt sie einen eigenen Souvenir-Shop und betitelt die Produkte mit dem Namen des berühmten Hannoveraner Universalgelehrten Gottfried Wilhelm Leibniz (1646-1716). Bahlsen wollte das zunächst unterbinden und klagte, nachdem keine Einigung erzielt werden konnte.
Nun konnten sich die beiden Parteien doch noch außergerichtlich einigen: Unter anderem soll die Domain des Online-Shops zukünftig den Zusatz "uni" enthalten. Keks- und Gebäckwaren, Kuchen oder Schokoladenartikel will die Universität künftig ebenfalls nicht mehr mit dem Zusatz "Leibniz" anbieten. Die Hochschule darf den Namen aber weiter für alle universitätsgebundenen Zwecke verwenden.
Aus dem Namensstreit könnte nun sogar eine Kooperation hervorgehen: Wie die Hochschule mitteilte, gebe es nun erste Überlegungen für eine Sonderedition des "Leibniz Keks" von Bahlsen, dessen Verpackungsdesign einen Bezug zur Universität aufweisen soll.
acr/LTO-Redaktion
Streit um "Leibniz" vor dem LG Hamburg: . In: Legal Tribune Online, 16.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31531 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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