Bei der Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe wird es künftig eine Spezialabteilung für die strafrechtliche Vermögensabschöpfung geben. Diese soll Geschädigten helfen, auch bei komplexen Sachverhalten möglichst viel Geld zurückzubekommen.
Aus Straftaten gewonnene Vermögenswerte sollen im Südwesten künftig verlässlicher abgeschöpft werden. Bei der Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe entsteht eine zentrale Stelle, die die 17 Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg in schwierigen Fällen unterstützt, wie Justizminister Guido Wolf (CDU) in Stuttgart mitteilte. "Verbrechen dürfen sich nicht lohnen. Daher muss es unser Ziel sein, den Kriminellen alle Vermögensvorteile aus der Tat zu entziehen, um den Geschädigten möglichst viel zurückgeben zu können."
Die Frage nach der Vermögensabschöpfung kann in jedem Ermittlungsverfahren auftauchen. "Deshalb macht es keinen Sinn und wäre es auch nicht möglich, alle Maßnahmen der Vermögensabschöpfung landesweit zu bündeln", sagte Wolf weiter.
Im Sommer 2017 wurde das Thema neu geregelt. Die Regelung gibt dem Staat mehr Möglichkeiten, Vermögen zu beschlagnahmen, das durch Verbrechen zusammengetragen wurde. Die Strafverfolger konnten das bisher schon unter bestimmten Voraussetzungen tun. Seit Anfang Juli 2017 sind ihre Befugnisse und Pflichten mit einer Reform der StPO aber deutlich erweitert worden.
Wolf sagte, die vergangenen beiden Jahre nach der Reform hätten aber gezeigt, dass sich in einem Verfahren komplexe Spezialfragen stellen könnten. Deshalb werde ein zentraler Ansprechpartner geschaffen. Die Spezialabteilung besteht aus sechs Personen. Der Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Uwe Schlosser sagte: "Vermögensabschöpfung ist Opferschutz, weil sie auch dazu dient, das Opfer zu entschädigen. Zudem soll sie auch abschreckend wirken und damit Straftaten verhindern. Und jede verhinderte Straftat ist der beste Opferschutz."
2018 wurden 4,4 Millionen Euro abgeschöpft, 2017 waren es 4,3 Millionen Euro. Im Jahr 2016 waren es sogar 24,2 Millionen Euro. Der hohe Betrag erkläre sich daraus, dass in zwei Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart 9,5 beziehungsweise 12 Millionen Euro eingezogen wurden, teilte das Justizministerium vor kurzem mit.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Vermögensabschöpfung nach Straftaten: . In: Legal Tribune Online, 24.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36057 (abgerufen am: 23.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag