Ein 13 Jahre alter Schüler aus Hessen wehrt sich gegen eine Regelung des verkürzten Abiturs (G8). Mit seiner Klage will er erreichen, dass Schülern, die das Gymnasium nach der 9.Klasse verlassen, künftig ein Realschulabschluss bescheinigt wird und nicht nur einen Hauptschulabschluss.
Im hessischen G8-Bildungsgang sei nach der 9. Klasse der Lernstoff der Mittelstufe abgeschlossen, argumentiert der Schüler. Nach einem Beschluss der Kultusminister-Konferenz ist die Mittlere Reife jedoch erst erreicht, wenn die Jahrgangsstufe 10 erfolgreich absolviert wurde.
Der Ausgang des Verfahrens ist – aufgrund der bundeseinheitlichen Regelung nach dem Beschluss der Kultusminister - von bundesweitem Interesse.
Schule: . In: Legal Tribune Online, 21.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1259 (abgerufen am: 23.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag