Ohne die Betroffenen vorher anzuhören, brachte eine Amtsrichterin diese in einer Psychatrie unter. Dafür wurde sie wegen Rechtsbeugung verurteilt. Nun legte sie Revision ein.
Eine wegen Rechtsbeugung zu einer Haftstrafe verurteilte Richterin am Amtsgericht Rotenburg geht rechtlich gegen ihre Verurteilung vor. Die 54-Jährige habe am Mittwoch Revision gegen das Urteil des Landgerichts Stade eingelegt, sagte eine Sprecherin des Gerichts der dpa. Der Bundesgerichtshof muss nun entscheiden, ob der Fall noch einmal aufgerollt wird. Dies könne Monate dauern, sagte die Sprecherin. Bis dahin ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Das Landgericht Stade hatte die Juristin am Montag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Es sah es als erwiesen an, dass die Frau, die als Betreuungsrichterin beschäftigt war, zwischen 2016 und 2017 in 15 Fällen Menschen gegen deren Willen in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie untergebracht hatte, ohne diese - wie vorgeschrieben - vorher oder in bestimmten Fällen innerhalb von 24 Stunden persönlich angehört zu haben.
Die Angeklagte hatte die Vorwürfe eingeräumt. Sie gab jedoch an, nicht vorsätzlich gehandelt zu haben, sondern aufgrund ihrer hohen Arbeitsbelastung. Das Gericht sah das anders. Kollegen hätten als Zeugen ausgesagt, dass sie die Richterin mehrfach auf die unterlassenen Anhörungen angesprochen hätten, diese aber trotzdem nicht reagiert habe, sagte die Sprecherin. Auch hätte die Frau nach Auffassung des Landgerichts andere Angelegenheiten liegen lassen oder eine Überlastungsanzeige zum Selbstschutz machen können.
dpa/LTO-Redaktion
Nach Verurteilung wegen Rechtsbeugung: . In: Legal Tribune Online, 08.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51261 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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