Die deutsche Alternative zur britischen LLP soll kommen: Das neue Gesetz macht laut Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung möglich. Diese Rechtsformvariante der Partnerschaftsgesellschaft für die Freien Berufe soll steuerliche Transparenz mit einer Haftungsbeschränkung vereinen, wenn es zu beruflichen Fehlern kommt.
Nach Angaben des Bundesjustizministeriums soll die neue Gesellschaftsform damit besonders zu Kanzleien und anderen freiberuflichen Zusammenschlüssen passen, in denen die Partner hoch spezialisiert in Teams zusammen arbeiten. Das Gesetz habe das Ziel, dem Trend größerer Anwaltskanzleien entgegen zu wirken, sich in Form der LLP zusammenzuschließen.
Voraussetzung für die Haftungsbeschränkung sei, dass die Vertragspartner eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Haftpflichtversicherung diene dem Schutz des Vertragspartners. Durch die Bezeichnung "mit beschränkter Berufshaftung" müsse auf die Haftungsbeschränkung aufmerksam gemacht werden.
Der Entwurf eines Gesetzes "zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater" sieht vor, neben der herkömmlichen Partnerschaftsgesellschaft mit Haftungskonzentration auf den Handelnden auch die Möglichkeit einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung zu schaffen, das heißt keine Haftungsbeschränkung für sonstige Verbindlichkeiten wie Miete und Lohn.
bmj/age/LTO-Redaktion
Kabinett beschließt Gesetzentwurf: . In: Legal Tribune Online, 21.05.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6237 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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