Deutsche Weine dürfen mit dem Wort "Superior" beschriftet werden, obwohl dies sonst bestimmten spanischen und portugiesischen Weinen vorbehalten ist. Der Durchschnittsverbraucher irre nicht über die Herkunft des Weines.
Der Inhaber einer Weingutsverwaltung verwendete auf dem Etikett eines seiner Weine die Angabe "Superior". Im Januar 2014 teilte ihm das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz mit, dieser Begriff sei für bestimmte Weine aus Portugal und Spanien geschützt und dürfe deshalb in Deutschland nicht verwendet werden.
Hiergegen zog der Betroffene vor Gericht - mit Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland Pfalz in Koblenz entschied, dass der Inhaber die Bezeichnung "Superior" auch für Weine aus Deutschland verwenden dürfe, da sie nicht gegen die europarechtlichen Vorschriften zum Schutz traditioneller Begriffe im Weinrecht verstoße (Urt. v. 10.09.2015, Az. 8 A 10345/15.OVG und 8 A 10799/15.OVG).
Der traditionelle Begriff sei danach nur in portugiesischer und spanischer Sprache für Wein geschützt. Hier verwende der Kläger das Wort "Superior", auch wenn es in der Schreibweise dem in portugiesischer und spanischer Sprache geschützten Begriff entspreche, jedoch für einen deutschen Wein in deutscher Sprache. Denn das Etikett sei insgesamt in deutscher Sprache beschriftet.
Die umstrittene Angabe sei auch nicht falsch oder irreführend. Es sei insbesondere nicht zu erwarten, dass durch die Angabe "Superior" bei einem Durchschnittsverbraucher der Irrtum erregt werde, der Wein erfülle die Verwendungsvoraussetzungen für die spanischen oder portugiesischen "Superior"-Weine.
Eine inhaltsgleiche Entscheidung traf das OVG zur Verwendung des Begriffs "ANGEL'S RESERVE" auf einem vollständig englischsprachigen Etikett. Auch hierbei handele es sich nicht um die Verwendung des für Österreich allein in deutscher Sprache geschützten traditionellen Begriffs "Reserve".
acr/LTO-Redaktion
OVG Koblenz zur Weinbezeichnung "Superior": . In: Legal Tribune Online, 08.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17142 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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