Ein zwangsweise erneut in die Psychiatrie eingewiesener ehemaliger Sexualstraftäter will wieder in Freiheit leben. Der Anwalt des 62-Jährigen legte Beschwerde gegen eine entsprechende Anordnung des Landgerichts Saarbrücken ein. Das OLG bestätigte am Freitag den Eingang des Antrags.
Der Anwalt des ehemaligen Straftäters, Michael Rehberger, argumentierte, dass das Therapieunterbringungsgesetz nicht auf seinen Mandanten anwendbar sei. Die Sicherungsverwahrung sei nie rechtskräftig gewesen. Zudem sei seine Unterbringung in der saarländischen forensischen Klinik für Psychiatrie in Merzig zusammen mit verurteilten Straftätern nach der Gesetzeslage nicht zulässig.
Der Mann war im Mai 2010 nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg freigekommen. Die Polizei überwachte ihn seitdem rund um die Uhr. Vor einer Woche wurde er nach einer Eilentscheidung des Landgerichts in die Merziger Klinik gebracht. Dort soll er vorsorglich bis Dezember bleiben.
Das Gericht hat zwei Gutachter beauftragt. Sie sollen einschätzen, ob der 62-Jährige noch gefährlich ist. Er hatte mit 19 Jahren eine junge Frau ermordet und war danach immer wieder gegen Frauen gewalttätig geworden. Rund die Hälfte seines Lebens verbrachte er hinter Gittern.
Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) wird für die kommende Woche erwartet.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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OLG Saarbrücken: . In: Legal Tribune Online, 11.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4261 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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