DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger hat in einem Verfahren gegen den früheren Schiedsrichter-Betreuer Manfred Amerell einen Sieg errungen. Die Münchener Richter stellten in dem am Freitag ergangenen Urteil fest, dass das LG Augsburg dem DFB-Chef unter Verkennung der Meinungs- und Äußerungsfreiheit zu Unrecht seine Aussagen untersagt hatte.
Das ehemalige Mitglied des DFB-Schiedsrichterausschusses Amerell
hatte zunächst beim Landgericht (LG) Augsburg eine einstweilige Verfügung erwirkt, nach der Zwanziger die Affäre um Amerell und den ehemaligen Bundesliga-Referee Michael Kempter nicht mehr mit den Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche vergleichen durfte.
Im Januar des vergangenen Jahres hatte sich um das Verhältnis zwischen Amerell und Kempter einer der größten Schiedsrichterskandale im deutschen Fußball entwickelt. Die Staatsanwaltschaft Augsburg beendete im Mai 2010 die Ermittlungen gegen Amerell wegen sexueller Nötigung und gegen Kempter wegen Verleumdung.
In einem ersten Rechtsstreit zwischen Zwanziger und
Amerell hatte das Oberlandesgericht (OLG) München die Äußerung des
DFB-Präsidenten als sachlich gerechtfertigt bewertet, dass Amerell
"über Jahre seine Amtspflichten verletzt" habe.
dpa/age/LTO-Redaktion
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OLG München: . In: Legal Tribune Online, 11.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3001 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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