Sklaverei, Kriegsverbrechen und Beihilfe zum Völkermord waren Bestandteil der Anklage gegen eine 34-Jährige IS-Rückkehrerin. Das OLG verurteilte sie nun zu fünfeinhalb Jahren Haft.
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg hat am Mittwoch eine IS-Rückkehrerin aus Bremen zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt (Urt. v. 27.07.2022, Az. 3 St 2/22). Der Staatsschutzsenat sprach die 34 Jahre alte Mutter zweier Kinder wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Beihilfe zum Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung schuldig.
Ihr wurde vorgeworfen gemeinsam mit ihrem ersten Ehemann in Syrien regelmäßig öffentliche "Bestrafungsaktionen" des IS, darunter Steinigungen, besucht zu haben. Außerdem war sie angeklagt, weil sie sich nach Auffassung des Gerichts auch daran beteiligte, eine 26-Jährige Jesidin zu versklaven und zu misshandeln.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) war. Sie war demnach 2014 nach Syrien ausgereist und dort nacheinander mit mehreren IS-Kämpfern verheiratet. Mit dem letzten Mann soll sie eine Jesidin als Sklavin gehalten und schwer misshandelt haben.
Die Bundesanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert, die Verteidigung keinen konkreten Antrag zum Strafmaß gestellt.
dpa/LTO-Redaktion
OLG Hamburg: . In: Legal Tribune Online, 27.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49163 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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