Das OLG Frankfurt hat eine einstweilige Verfügung gegen den Handel von Unternehmensanleihen im vollelektronischen Börsensystem Xetra aufgehoben. Der Handel war zu Jahresbeginn eingestellt worden, nachdem zwei Handelshäuser dagegen geklagt hatten.
Die Kläger hatten sich bei der Börse erfolglos darum beworben, auf der Plattform als Marktpfleger agieren zu dürfen. Von damals neun Interessenten waren drei von der Börse ausgewählt worden. Marktpfleger haben die Aufgabe, durch den Kauf und Verkauf von Papieren auf eigene Rechnung eine jederzeitige Handelbarkeit von Wertpapieren zu ermöglichen.
Die Deutsche Börse AG hatte den Xetra-Handel mit Unternehmensanleihen (Bonds) parallel zum Parketthandel eingeführt. Langfristig soll auch der Handel mit Staatsanleihen auf Xetra möglich sein.
Gründe für die Aufhebung der einstweiligen Verfügung sind nicht bekannt.
OLG Frankfurt: . In: Legal Tribune Online, 06.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1652 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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