Der Halle-Attentäter Stephan Balliet muss sich erneut vor Gericht verantworten. Der wegen zweifachen Mordes verurteilte Rassist und Antisemit soll im Gefängnis JVA-Beamte als Geiseln genommen haben.
Der Prozess gegen Halle-Attentäter Stephan Balliet wegen der Geiselnahme im Gefängnis in Burg beginnt am 25. Januar 2024. Die Anklage sei zugelassen, das Hauptverfahren eröffnet, teilte das Landgericht (LG) Stendal am Montag mit. Der Prozess soll in einem besonders gesicherten Saal am LG Magdeburg stattfinden.
Balliet, der wegen seiner Tat vom 9. Oktober 2019 eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verbüßt, soll im Dezember 2022 in der JVA Burg mehrere Vollzugsbeamte bedroht haben. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg werfe ihm vor, die Beamten mit einem selbst gebastelten Schussapparat genötigt zu haben, ihm mehrere Türen für eine Flucht aus dem Gefängnis zu öffnen.
Der Angeklagte soll bis vor die Kfz-Schleuse vorgedrungen sein, wo sein Ausbruchsversuch aber wegen technischer Sicherungsmaßnahmen scheiterte, so das Landgericht in der Mitteilung weiter. Die Anklage laute auf Geiselnahme (§ 239b StGB) und Verstoß gegen das Waffengesetz. Im Fall einer Verurteilung müsse der Angeklagte mit einer Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren rechnen.
Stephan Balliet war im Dezember 2020 zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Der Deutsche hatte am 9. Oktober 2019, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als ihm dies nicht gelang, ermordete er nahe der Synagoge zwei Menschen. Derzeit sitzt er in einem Gefängnis in Niedersachsen.
fz/dpa/LTO-Redaktion
Vor dem Landgericht Stendal: . In: Legal Tribune Online, 04.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53326 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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