Die Bundesrechtsanwaltskammer kritisiert einige Punkte des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Die Kritik reicht dabei von der Festschreibung der richterlichen Mediation bis hin zur weiterhin nicht vorgesehenen Mediationskostenhilfe.
Im Grundsatz begrüßt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) im Rahmen der Expertenkommission zur Umsetzung der EU-Mediations-Richtlinie zwar den Entwurf. Sie spricht sich jedoch ausdrücklich gegen die Festschreibung der richterlichen Mediation aus. Denn es sei zu befürchten, dass diese gerade nicht dem Ziel des Gesetzes diene, die außergerichtliche Streitbeilegung zu fördern und auch nicht zu einer weiteren Justizentlastung beitrage.
Aus Sicht der BRAK ist die vorgesehene Regelung zur Vollstreckbarkeit der Mediationsvereinbarung nicht akzeptabel. Sie spricht sich ausdrücklich dagegen aus, dass Mediationsvereinbarungen für vollstreckbar erklärt werden können, die auf rechtlichen Regelungsvorschlägen eines nicht anwaltlichen Mediators basieren, ohne dass eine anwaltliche Beratung der Parteien stattgefunden hat. Eine solche Mediationsvereinbarung verstoße bereits gegen § 2 Abs. 3 Ziff. 4 RDG.
Schließlich kritisiert die BRAK, dass durch den Entwurf keine Mediationskostenhilfe eingeführt wird. Diese Entscheidung laufe dem Ziel des Gesetzentwurfs zuwider, die Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zu fördern. Denn Mediation sei so nur für den nicht bedürftigen Rechtsuchenden eine Alternative zur Streitentscheidung durch ein Gericht.
Deutscher Mediationstag in Jena
Am Freitag und Samstag findet in der Friedrich-Schiller-Universität Jena der Deutsche Mediationstag 2010 statt. Etwa 150 Experten diskutieren über die zunehmende Institutionalisierung der Mediation.
Am Freitag geht es vornehmlich darum, welche Regelungen sich empfehlen, um die Qualität in der Mediation zu sichern. Am Samstag stehen ethische Anforderungen an die Mediation und Standards guter Mediation in Einzelbereichen im Mittelpunkt.
Der Organisator der diesjährigen Tagung, Prof. Dr. Christian Fischer von der Universität Jena, kritisierte im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa, dass es momentan keine klar definierten Ausbildungsstandards gebe und sich jeder Mediator nennen könne. Das sei für Verbraucher von Nachteil. Abhilfe könnte ein Gütesiegel schaffen.
Mediation: . In: Legal Tribune Online, 08.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1680 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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