Mecklenburg-Vorpommern will Referendarinnen und Referendaren die Chance geben, ihre Abschlussnote durch Wiederholung der Prüfung im Zweiten Staatsexamen zu verbessern.
Prüflinge sollen nach einem bestandenen Zweiten Examen die Möglichkeit haben, dieses in der nächsten Prüfungskampagne zur Verbesserung der Examensnote zu wiederholen.
Bis auf Mecklenburg-Vorpommern haben alle anderen Bundesländer diese Möglichkeit inzwischen für die Zweite juristische Staatsprüfung eingeführt. Die Möglichkeit eines Notenverbesserungsverfahrens ist für viele angehende Referendarinnen und Referendare ausschlaggebend bei der Wahl ihres Ausbildungslandes. Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) geht davon aus, dass sich mit der Einführung des Notenverbesserungsverfahrens die Standortattraktivität der juristischen Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern erhöhe.
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Mecklenburg-Vorpommern: . In: Legal Tribune Online, 14.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1713 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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