Weil der Kieler Landtagsabgeordnete Patrick Breyer einen Bild-Artikel über Bandidos-Kutten auf Twitter geteilt und kommentiert hat, wurde er vom LKA bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Strafbar war die Verlinkung aber nicht.
Das Landeskriminalamt (LKA) Schleswig-Holstein hat einen Tweet des Landtagsabgeordneten Patrick Breyer (Piratenpartei) der Staatsanwaltschaft gemeldet - weil dieser einen Artikel der Bild-Zeitung verlinkt hatte. Strafrechtliche Konsequenzen muss er aber nicht fürchten, entschied die Staatsanwaltschaft.
Bild hatte Anfang März über das Verschwinden einiger Kutten der Rockergruppe Bandidos aus der Asservatenkammer des LKA berichtet. Der Artikel war mit dem Foto einer solchen Kutte bebildert. Breyer verlinkte den Bericht mit dem Kommentar: "Auch bei der Polizei wird geklaut". Das Artikelfoto wurde dabei im Tweet übernommen.
Auch bei der Polizei wird geklaut: https://t.co/JYqoBUepWD
Fälle von Datenmissbrauch: https://t.co/IDwvkBL9M8— Patrick Breyer ⛵ (@patrickbreyer) 20. März 2017
Das LKA legte Breyers Tweet daraufhin der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vor. Der Verdacht: Verbreitung von Kennzeichnen einer verbotenen oder einem Betätigungsverbot unterliegenden Vereinigung i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 5 Vereinsgesetz. Anhaltspunkte für eine Straftat sah die Staatsanwaltschaft aber nicht und sah von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab.
LKA wollte sich nur von Breyers Unschuld überzeugen
Die Zeitung selbst und andere Links auf den Artikel seien dabei nicht gemeldet worden, erklärt Breyer. "Wenn nach meiner Kritik an dem Asservaten-Klau beim LKA Kiel dasselbe Amt mich bei der Staatsanwaltschaft anschwärzt, sieht das sehr nach einer Racheaktion aus", kritisiert der Abgeordnete. "Ich lasse mich dadurch aber nicht mundtot machen. Diese Aktion richtet sich nicht nur gegen meine Tätigkeit als Volksvertreter, sondern mittelbar auch gegen die Freiheit der Presse. Ich erwarte vom Innenminister eine Erklärung dafür, warum gerade mein Artikelzitat der Staatsanwaltschaft gemeldet wurde."
Das LKA sieht die Dinge gelassen. Es hätte wie in jedem Fall eine Bewertung vorgenommen. Zur Absicherung des Ergebnisses – nämlich, dass der Fall keine strafrechtliche Relevanz habe - sei die Sache der Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens zur Prüfung vorgelegt worden. Im Zuge dieser Prüfung sei die Rechtsauffassung des LKA dann bestätigt worden. "In jedem vergleichbaren Fall würden wir ähnlich prüfen", so eine Sprecherin der Behörde gegenüber LTO.
acr/LTO-Redaktion
LKA zeigt Politiker der Piratenpartei bei StA an: . In: Legal Tribune Online, 04.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22827 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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