Das LG Stuttgart hat dem EuGH Fragen zur Abgasaffäre bei Porsche vorgelegt. Das LG will unter anderem wissen, wie der Begriff "Abschalteinrichtung" auszulegen ist und stellt Fragen zur Zulässigkeit von Thermofenstern.
Das Landgericht (LG) Stuttgart will zentrale Fragen im Zusammenhang mit der Dieselaffäre bei Porsche vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) klären lassen. Das habe der zuständige Richter in einem aktuell laufenden Verfahren beschlossen, teilte das Gericht am Freitag mit (Beschl. v. 13.03.2020, Az. 3 O 31/20). Der EuGH in Luxemburg solle klären, wie der Begriff der Abschalteinrichtung auszulegen und ob der Einsatz sogenannter Thermofenster zulässig ist, die die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen zurückfahren, hieß es.
In dem Verfahren am Stuttgarter LG will der Kläger erreichen, dass der Kaufvertrag für einen Porsche Cayenne rückabgewickelt wird und der Autobauer das Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen muss. Porsche betonte, das Vorgehen des Gerichts sei nicht ungewöhnlich bei Verfahren, die einen Bezug zu europäischem Recht hätten. "Dies ist auch keine Entscheidung in der Sache. Porsche hat die weit überwiegende Zahl der Verfahren bei Oberlandes- und Landgerichten gewonnen", hieß es.
Der selbe Stuttgarter Richter hatte vor Monaten schon angekündigt, auch in einigen Diesel-Verfahren gegen Daimler den EuGH einzuschalten. Wegen eines Streits um eine mögliche Befangenheit des Richters ruhen diese Verfahren im Moment aber.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Vorlage des LG Stuttgart: . In: Legal Tribune Online, 13.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40839 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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