Im Prozess gegen einen ehemaligen SS-Sanitäter hat das LG Neubrandenburg die drei zuständigen Berufsrichter für befangen erklärt. Sie hätten sich gegen eine Entscheidung des OLG gestellt und ein Urteil des BGH falsch ausgelegt.
Das Landgericht (LG) Neubrandenburg hat alle drei Berufsrichter der Schwurgerichtskammer, die mit dem Verfahren gegen den früheren SS-Sanitäter Hubert Zafke aus dem Konzentrationslager Auschwitz befasst sind, für befangen erklärt. Die Entscheidung sei am Freitag gefallen, erklärte ein Gerichtssprecher. Es seien andere Richter für die Kammer benannt worden.
Angeklagt in dem Prozess ist der ehemalige SS-Sanitäter Hubert Zafke. Dem 96-jährigen wird von der Staatsanwaltschaft Beihilfe zum Mord in mindestens 3.681 Fällen vorgeworfen. Er soll sich einen Monat lang im KZ Auschwitz-Birkenau um die Betreuung des KZ-Personals gekümmert haben. Er habe sich dabei in die Lagerorganisation eingefügt und so die Vernichtung von Menschenleben befördert.
Die Tat Zafkes geriet in dem Prozess aber mehr und mehr in den Hintergrund. Grund dafür waren Streitigkeiten über die Nebenklageberechtigung der Brüder Walter und William Plywaski. Deren Mutter Regina Plywaski war in dem KZ Ausschwitz zu der Zeit ermordet worden, als laut Anklageschrift auch Zafke dort tätig war.
Nebenklageberechtigung unbefugt widerrufen
Die Berechtigung zur Nebenklage von Walter Plywaski hat das Oberlandesgericht (OLG) Rostock insgesamt dreimal festgestellt, zum ersten Mal im Anfangsjahr des Prozesses 2015. Doch dann widerrief die Schwurgerichtskammer des LG die Nebenklageberechtigung Anfang 2016 wieder. Auf die daraufhin eingelegte Beschwerde hob das OLG diese Entscheidung auf. In der Folge ließ das LG Neubrandenburg zunächst neben Walter auch dessen Bruder William Plywaski als Nebenkläger zu.
Anfang 2017 sprachen die Richter dann schließlich beiden Brüdern die Nebenklageberechtigung wieder ab. Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Anklageschrift keinen Tatvorwurf umfasse, der im Zusammenhang mit der Ermordung von Regina Plywaski stehe. Damit legten sie eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im viel diskutierten Fall Gröning anders aus.
Sowohl die Nebenklagevertreter als auch die Staatsanwaltschaft stellten daraufhin Befangenheitsanträge gegen die Richter. Zwei Anwälte der Nebenklage zeigten die Richter sogar wegen Rechtsbeugung an. Die Befangenheitsanträge hat das LG Neubrandenburg nun für begründet erklärt.
Thomas Walter, Rechtsanwalt der Nebenklage, erklärt zu den Gründen in dem Beschluss, dass die Kammer in erster Linie nicht befugt war, die Nebenklagezulassung erneut zu widerrufen, die bereits vom OLG Rostock mit Beschluss vom 23.02.2016 wiederhergestellt worden war. Darüber hinaus habe die Kammer aus der BGH-Entscheidung zur Bestätigung des Urteils im Gröning-Prozess rechtlich völlig unhaltbare Schlüsse gezogen, um eigene irrige Rechtsansichten zu stützen.
Falsche Schlüsse aus BGH-Urteil gezogen
Für den Nebenkläger Walter Plywaski müsse bei vernünftiger Wertung dieser Entscheidungen der nachhaltige Eindruck entstehen, dass die Richter, die ihn nun zum zweiten Mal mit laut Rechtsanwalt Walter rechtswidrigen Argumenten und beleidigenden Worten aus dem Verfahren drängten, ihm gegenüber nicht unvoreingenommen seien, so der Advokat. Nach Darstellung der Süddeutschen Zeitung ist es das erste erfolgreiche Ablehnungsersuchen gegen Richter in einem NS-Verfahren.
Das Internationale Auschwitz Komitee begrüßte die Entscheidung des Gerichts. "Von Anbeginn des Prozesses an war das aggressive Desinteresse des Vorsitzenden Richters am Schicksal und den Erinnerungen der Überlebenden deutlich spürbar", teilte das Komitee mit. "Die schleppende Verhandlungsführung des Gerichts hat für diesen Prozess einen Scherbenhaufen hinterlassen, der in den Annalen der deutschen Justiz als weiteres negatives Beispiel der missglückten Aufarbeitung der NS-Verbrechen zu Buche schlagen wird." Die Überlebenden seien dankbar, dass Vertretungsrichter der Kammer die Würde des Gerichts wiederhergestellt hätten.
Damit geht der Prozess gegen Hubert Zafke wahrscheinlich zu Ende. Psychiatrische Gutachter haben den Angeklagten als "nicht verhandlungsfähig" eingeschätzt. Der Mann sei wegen fortschreitender Demenz nicht mehr in der Lage, seine Interessen vernünftig wahrzunehmen oder die Verteidigung angemessen zu führen.
Mit Materialien der dpa
mgö/LTO-Redaktion
Prozess gegen ehemaligen SS-Sanitäter: . In: Legal Tribune Online, 26.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23281 (abgerufen am: 23.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag