Eine Aktion von zwei Gentechnik-Gegnern gegen den Anbau der Genkartoffel Amflora aus dem Jahr 2009 bleibt ohne strafrechtliche Folgen. Das LG sprach die beiden Männer am Freitag in einem Berufungsprozess vom Vorwurf der Nötigung frei.
"Es könnten aber zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des Feldeigentümers bestehen", sagte Richter Jochen Unterlöhner.
Die Männer hatte im Frühjahr 2009 mehrere Kilo Bio-Kartoffeln auf einem Feld bei Bütow im damaligen Müritzkreis eingepflanzt, um den Versuchsanbau der gentechnisch veränderten Stärkekartoffel Amflora zu stören. Der Amflora-Anbau fand kurz danach zwar trotzdem statt, die betroffene Fläche musste der Landwirt aber aussparen.
"Es wurde keine Gewalt gegen Personen angewendet, was die Vorraussetzung für eine Nötigung wäre", sagte Unterlöhner. Die Gentechnik-Gegner waren vom Amtsgericht Waren 2011 zu Geldstrafen verurteilt worden. Dagegen hatten die Staatsanwaltschaft, die höhere Strafen verlangte, und die Verteidigung Berufung eingelegt.
Das Urteil des Landgerichts (LG) ist noch nicht rechtskräftig.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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LG Neubrandenburg: . In: Legal Tribune Online, 05.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5489 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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