Ein Jugendlicher, der vor dem Fußballspiel VfL Osnabrück gegen SC Preußen Münster 2011 einem Mann einen "Böller" übergab, ist am Dienstag vom LG Münster wegen Beihilfe zum vorsätzlichen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und wegen unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen zu zwei Jahren Jugendstrafe verurteilt worden.
Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich hat die Kammer des Landgerichts (LG) Münster gegen den zur Tatzeit 15-Jährigen einen vierwöchigen Dauerarrest verhängt, den sogenanntern Warnschussarrest nach § 16a Jugendgerichtsgesetz. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte unter anderem 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Der Jugendliche hatte einen Böller in der Größe einer Getränkedose illegal im Internet bestellt. Vor dem Drittliga-Spiel übergab er den Sprengkörper einem Preußen-Fan. Der zündete den Böller im Stadion. 33 Menschen wurden verletzt, darunter fünf Kinder.
Die Kammer war nach der Beweisaufnahme überzeugt, dass dem Angeklagten bei der Übergabe des Sprengkörpers bewusst gewesen war, dass dieser im Stadion in Richtung der VfL-Fans geworfen werden sollte, und dass er dabei auch die Verletzung einer Vielzahl von Menschen in Kauf genommen hatte. Der Jugendliche akzeptierte das Urteil vom 23. April 2013 (Az. 1 KLs 22/11).
Der Werfer selbst, ein 24-jähriger Ultra-Fan von Preußen, war bereits im März 2012 zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Verletzten erlitten seinerzeit Knall- und Explosionstraumata, einige Polizeibeamte wurden durch die Ummantelung des Sprengkörpers verletzt.
dpa/plö/LTO-Redaktion
LG Münster zum "Böllerwurf" im Fußball-Stadion: . In: Legal Tribune Online, 23.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8589 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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