Die Influencerin Tessa Bergmeier kritisierte auf Instagram eine Hamburger Designerin für die Verarbeitung von Leder. Sie sei eine "Mörderin" und ihre Shows "Leichenschauen". Die Designerin wehrte sich, nun entscheid das LG Hamburg.
Die Bezeichnung von Personen, die Leder verarbeiten, als "Mörder" bzw. "Mörderin" ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Dies hat kürzlich das Landgericht (LG) Hamburg entschieden (Beschl. v. 12.4.2023, Az. 324 O 96/23).
Über 26.000 Follower:innen hat Tessa Bergmeier auf Instagram. Sie nutzt diese Reichweite unter anderem, um von ihrem Leben als Veganerin zu berichten und sich für Tierschutzthemen einzusetzen. So machte die Influencerin, die zuletzt Bekanntheit durch ihre Teilnahme am RTL-Dschungelcamp erlangte, vor knapp zwei Monaten auf eine Hamburger Designerin aufmerksam, in deren Angebot sich Mode aus Leder finde, unter anderem aus "Krokoleder, Kobraleder und Babysalamanderleder". Da sich Bergmeier nach eigenen Angaben klar gegen Pelzkleidung positioniert, sei diese Designerin aus ihrer Sicht damit eine "Mörderin", deren Shows weiterhin "Mordschauen", "Leichenschauen" oder "Kadaverschauen".
Das wollte die Designerin - es geht um Liz Malraux aus Hamburg - nicht auf sich sitzen lassen. Anfang März 2023 mahnte sie die Influencerin ab, da sie sich durch die Bezeichnung als "Mörderin" in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt sah. Außerdem verwende sie keine der genannten Ledersorten, es handele sich lediglich um Kalbsleder.
Bergmeier reagierte auf diese Abmahnung mit einer neuen Instagramstory, in der sie die Internetseite der Designerin als irreführend bezeichnete, wenn die dort als "Krokolederpatches" bezeichneten Applikationen tatsächlich aus Nappa-Kalbsleder seien – also aus "Babykuhleder", wie Bergmeier es formuliert. Diese Unterscheidung spiele für sie aber ohnehin keine Rolle, so Bergmeier, denn es sei so oder so ein "Mord an Tieren" und die Applikationen seien "Leichenteile". Sie werde es nicht unterlassen, "die Wahrheit" zu sagen, wie es auf ihrem Instagram-Kanal heißt.
LG Hamburg findet Webseite ebenfalls irreführend
Designerin Malraux reichte in der Folge einen Antrag auf Unterlassung beim LG Hamburg ein. Diesen wies das Gericht nun aber zurück. Die Designerin habe keinen Anspruch auf Unterlassung der angegriffenen Äußerungen Bergmeiers aus §§ 1004 Abs. 1 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) analog, 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit ihrem allgemeinen Persönlichkeits- oder Unternehmenspersönlichkeitsrecht. Denn dass Bergmeier sie als "Mörderin" bezeichnet, sei zwar eine scharfe Kritik, dabei aber noch von der Meinungsäußerungsfreiheit der Influencerin gedeckt, gerade auch im Hinblick auf die aktuelle öffentliche Debatte über die Verwendung von Leder und Pelz für Kleidung.
Außerdem sei auch Bergmeiers Äußerung, dass Malrauxs Webseite irreführend sei, zutreffend. Denn die Bezeichnung als "Krokopatches aus echtem Leder" oder "Jacke Cobraleder" sei für Besucher:innen der Webseite durchaus so zu verstehen, "dass dort Kleidungsstücke aus den benannten Lederarten angeboten werden", wie das Gericht in seinem Beschluss, der LTO vorliegt, ausführt. Auch hinsichtlich dieser Aussage stehe Malraux damit kein Unterlassungsanspruch zu.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, gegen sie kann noch sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Die Mathé Law Firm aus Hamburg, die Bergmeier vor Gericht vertrat, zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden: "Wir begrüßen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg, denn die Meinungsäußerungsfreiheit ist ein wichtiges Gut. Bewundernswert ist vor allem der Mut von Tessa, zu ihrer Meinung zu stehen, selbst wenn man dafür vor Gericht gehen muss", sagt Namensgeber der Kanzlei Rechtsanwalt Stephan Mathé.
Vegane Influencerin gewinnt Instagram-Beef: . In: Legal Tribune Online, 17.04.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51552 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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