Das aufsehenerregende Verfahren um die Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen ist beendet. Bei mehreren Angeklagten sieht das LG den Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt und verurteilt sie zu Haftstrafen.
Nach 43 Verhandlungstagen sind im Freiburger Prozess um die Gruppenvergewaltigung einer jungen Frau mehrere Angeklagte zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Bei einer Mehrheit der Männer stellte das Landgericht (LG) Freiburg den Tatbestand der Vergewaltigung fest - fünf Angeklagte erhielten eine Haftstrafe und zwei eine Jugendstrafe, weil sie abwechselnd die junge Frau im Oktober 2018 vergewaltigt hatten. Andere beteiligte junge Männer sind wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt worden. Die 18-Jährige, die im Prozess als Nebenklägerin auftrat, habe bis heute posttraumatische Belastungsstörungen und Schlafprobleme, sagte der Richter am Donnerstag.
Angeklagt vor dem LG waren elf Männer, die zur Tatzeit zwischen 18 und 30 Jahre alt waren, darunter acht Syrer, zwei aus dem Irak und aus Algerien stammende Männer sowie ein Deutscher.
Haupttäter hat "die höchste Strafe verdient"
Der Haupttäter ist zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Ihm hielt der Vorsitzende Richter des Freiburger LG, Stefan Bürgelin vor: "Sie haben die Sache ins Rollen gebracht und ausgenutzt." Er habe sie in der Nähe einer Diskothek unter dem Vorwand ins Freie gelockt, ihr seine Tattoos zu zeigen. Der Mann habe die Frau nach der ersten Vergewaltigung dann ganz bewusst den anderen Tätern zugeführt. "Deshalb haben Sie die höchste Strafe verdient."
Später habe er den anderen Tätern berichtet, dass da ein Mädchen sei und so laut dem Richter das weitere Geschehen ins Rollen gebracht. Vor Gericht hatte der Haupttäter behauptet, dass der Sex einvernehmlich gewesen sei. "Das ist in so einem Fall eine Standardeinlassung, die nicht originell ist", sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. Auch andere Täter hätten diese Schutzbehauptung geäußert.
Die Täter hätten in Kauf genommen, dass die 18-Jährige zur Bildung eines entgegenstehenden Willens nicht in der Lage gewesen sei. Sie habe aufgrund von Ecstasy, Alkohol und Koffein nur noch einzelne und unzusammenhängende Erinnerungen an die Taten, welche sie als Erinnerungsinseln beschrieb.
Nacheinander sollen sie die Frau missbraucht haben. Zweieinhalb Stunden soll es gedauert haben, bis die Männer von ihrem Opfer abließen. Als die 18-Jährige vor der Disco zu sich kam, soll ihr einer der Mittäter geholfen haben. Die Polizei fand damals von mehreren Angeklagten DNA-Spuren an der Frau.
Der Prozess lief seit Juni 2019. Die Anklage der Staatsanwaltschaft hatte bei acht Beschuldigten auf Freiheitsstrafen sowie auf Jugendstrafen plädiert. Die Verteidiger hatten überwiegend Freisprüche für ihre Mandanten gefordert.
dpa/vbr/LTO-Redaktion
LG Freiburg: . In: Legal Tribune Online, 23.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42295 (abgerufen am: 23.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag