Der Staatsanwalt, der betrunken einen Polizisten schlug, seine Autorität missbrauchte und sich mit Türstehern in einer örtlichen Diskothek anlegte, ist zu Recht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, so das LG Frankfurt.
Selten genug dürfte es sein, dass Strafverfolger selbst Ziel von Ermittlungen werden. Dass ein Staatsanwalt betrunken einen Polizisten schlägt, seine Autorität für einen Freund missbraucht und die Polizei ruft, weil er sich von Disco-Türstehern provoziert fühlt, ist aber besonders ungewöhnlich.
So war es im Fall eines Gießener Staatsanwalts geschehen. Wegen Missbrauchs von Notrufeinrichtungen, Nötigung, Körperverletzung, Beleidigung und falscher Verdächtigung war vom Amtsgericht (AG) Frankfurt er zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Der 38-Jährige muss zudem 8.000 Euro Geldauflage an eine Polizeistiftung bezahlen. Das Landgericht (LG) Frankfurt bestätigte dieses Urteil nun, wie jetzt bekannt wurde (Az. 4460 Js 14207/15).
Der Mann war betrunken in eine Verkehrskontrolle geraten, hatte einen Polizisten geschlagen und ihn am nächsten Tag angezeigt. Im Scheidungsverfahren eines Bekannten hatte er die Frau zur Herausgabe bestimmter Sachen aufgefordert - das Schreiben trug den Briefkopf der Staatsanwaltschaft, um Druck auszuüben. Zudem alarmierte er vor einer Frankfurter Diskothek ohne konkreten Anlass die Polizei, weil er sich von den Türstehern provoziert fühlte.
dpa/mam/LTO-Redaktion
LG Frankfurt bestätigt Urteil: . In: Legal Tribune Online, 21.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23245 (abgerufen am: 23.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag