Die umstrittenen Aussagen Höckes im MDR-Sommerinterview 2019 seien keine Tatsachenbehauptung, sondern nur eine Meinungsäußerung, die auch nicht als Schmähkritik zu vertsehen sei, entschied das LG Frankfurt.
Das Landgericht Erfurt hat am Freitag eine Unterlassungsklage gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke abgewiesen. Die Junge Gemeinde Stadtmitte Jena hatte auf Unterlassung geklagt, nachdem Höcke im MDR-Sommerinterview 2019 einen Autor, der unter dem Pseudonym "Landolf Ladig" Artikel in einer als rechtsextrem geltenden Publikationen veröffentlichte, der Gemeinde zuordnete. Die Kammer sei zu der Überzeugung gelangt, dass es sich um eine Meinungsäußerung und ein Werturteil handle - "und nicht um eine unwahre Tatsachenbehauptung", sagte der vorsitzende Richter im Landgericht Erfurt.
Bei Betrachtung des Höcke-Interviews sei zu erkennen, dass der AfD-Politiker mit einem "ironischen Blick" geantwortet habe, begründete der Richter das Urteil am zweiten Prozesstag. Höcke, der auch der AfD-Landtagfraktion vorsitzt, habe deutlich gemacht, dass er nicht antworten wolle und "letztlich eine Retourkutsche zurückgegeben" habe an die Junge Gemeinde - "mehr war nicht dahinter." Die
Meinungsäußerung sei auch keine Schmähkritik, "sondern eine zulässige Aussage, die im politischen Meinungskampf geduldtet werden muss".
Die Junge Gemeinde Stadtmitte gehört zur evangelisch-lutherischen Kirchgemeinde von Jena. Hier formierte sich in den 1980er-Jahren eine Oppositionsgruppe, die öffentlich auf das politische Unrecht in der DDR hinwies. Heute macht sich die Gemeinde gegen Rechts stark.
dpa/cp/LTO-Redaktion
LG zu "Landolf Ladig": . In: Legal Tribune Online, 25.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45310 (abgerufen am: 23.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag