Ein Arbeitsloser hatte seine Sachbearbeiterin in deren Büro angegriffen und mit einem Fleischermesser erstochen. Das LG Düsseldorf verurteilte den Mann am Freitag wegen heimtückischen Mordes zu lebenslanger Haft.
Der 52-Jährige war mit zwei Messern in der Neusser Behörde aufgetaucht und hatte seiner Sachbearbeiterin unterstellt, seine persönlichen Daten missbraucht zu haben. Des Deutschen kaum mächtig, habe er Tage zuvor eine Datenschutzerklärung missverstanden und fälschlich mit illegalem Datenhandel in Zusammenhang gebracht, über den er einen Fernsehbeitrag gesehen hatte.
"Der Angeklagte verstand weder genau was, noch warum er unterschreiben sollte", sagte der Vorsitzende Richter Rainer Drees. Er habe die Erklärung schließlich auf Drängen eines anderen Sachbearbeiters unterschrieben, die lediglich die Weitergabe der Daten an potenzielle Arbeitgeber regeln sollte.
Am Tattag habe der Mann dann die Urheber des vermeintlichen Datenhandels "zur Verantwortung ziehen" wollen, so das Landgericht (LG) Düsseldorf. Vergeblich habe der Bruder des 2001 aus Marokko eingewanderten Landwirts noch versucht, ihn zu beruhigen und von der "fixen Idee" des Datenmissbrauchs abzubringen. Einer der vier Stiche durchbohrte den Körper der 32-Jährigen vollständig.
Das Urteil entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anwälte von Eltern, Ehemann und Sohn des Opfers hatten als Nebenkläger ebenfalls lebenslange Haft beantragt.
Die Verteidiger hatten die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge oder allenfalls als Totschlag gewertet. In beiden Fällen wären 15 Jahre Haft die Höchststrafe gewesen.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Tod einer Jobcenter-Mitarbeiterin: . In: Legal Tribune Online, 05.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8475 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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