Berichte über eine mögliche Straftat von Brandenburgs Innenminister Rainer Speer dürfen sich nicht auf E-Mails mit zweifelhafter Herkunft stützen. Dies entschied das LG Berlin und untersagte damit dem Verlag Axel Springer die Veröffentlichung von möglichen Details aus dem Privatleben des Ministers.
Zwar müsse sich Speer aufgrund seiner Funktion eine kritische Betrachtung seines Privatlebens gefallenlassen. Das vom Verlag vorgelegte Material sei jedoch als Basis "zu dünn", wie der Vorsitzende Richter die Entscheidung der 27. Zivilkammer begründete.
Zudem sei das Recherchematerial von zweifelhafter Herkunft. Bei einer solchen Verdachtslage müsse das öffentliche Informationsinteresse hinter dem Schutz der Privatsphäre zurückstehen (Az. 27 0 685/10).
Speer zweifelt die Echtheit des Recherchematerials an. Dies seien Dokumente, die aus kriminellen Kreisen stammen, teilte er mit. Er kündigte an, sich weiter gegen die Veröffentlichung des Materials zu wehren.
Dem Axel Springer Verlag war schon vor der Entscheidung des Landgerichts (LG) Berlin im Wege einer einstweiligen Verfügung untersagt worden, über möglicherweise strafrechtlich relevante Vorgänge des Ministers zu berichten. Dagegen hatte sich der Verlag gewehrt.
Parallel dazu veröffentlichte er seine Recherchen im Internet, weil das Verbot dieses Medium nicht umfasste. Springer liegen nach eigenen Angaben etwa 240 E-Mails vor, von deren Echtheit die Redaktion ausgeht. Über die Herkunft macht das Unternehmen mit Blick auf den Quellenschutz keine Angaben.
LG Berlin: . In: Legal Tribune Online, 22.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1521 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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