Aus Wut über seine Haftstrafe hat ein 26-Jähriger versucht, noch während der Urteilsverkündung die Richter und den Staatsanwalt zu erschießen. Jetzt muss er gleich zwei Haftstrafen absitzen – beide wegen versuchten Mordes.
Fast 23 Jahre lang wird er nun voraussichtlich insgesamt hinter Gittern sitzen: Des versuchten Mordes an fünf Richtern und einem Staatsanwalt hat das Landgericht (LG) Augsburg am Mittwoch einen 26-Jährigen schuldig gesprochen. Der Mann hatte versucht, während der Urteilsverkündung in einem früheren Verfahren gegen ihn einem Polizisten die Dienstwaffe zu entreißen. Mit der Pistole wollte er die Vertreter der Justiz erschießen, wie er später freimütig zugab. Dafür wurde er zu einer Haftstrafe von zehn Jahre verurteilt.
Diese folgen den knapp 13 Jahren, zu denen der Mann vor zwei Jahren ebenfalls wegen versuchten Mordes verurteilt worden war. Der mutmaßliche Syrer, der von sich selbst behauptet, Palästinenser zu sein, hatte in einer Asylbewerberunterkunft im oberbayerischen Hurlach einem schlafenden Mitbewohner in den Hals gestochen, weil dieser den Islam beleidigt habe. Das Opfer überlebte den zwölf Zentimeter tiefen Stich nur dank einer Notoperation.
Knapp 23 Jahre ins Gefängnis
Als die Vorsitzende Richterin im Juli 2017 wegen dieses Angriffs das Urteil verkündete, spuckte der Mann zunächst in Richtung des Schwurgerichts und des Staatsanwalts, auf den er auch seinen Schuh warf. Dann versuchte er, dem ihn festhaltenden Polizisten die Dienstwaffe zu entreißen - was dieser aber noch verhindern konnte. Die Pistole war mit acht Schuss Munition geladen, und nach Überzeugung der Anklage wären die Opfer von den Schüssen derart überrascht worden, dass niemand eine Chance zum Fliehen gehabt hätte.
Strafmildernd berücksichtigte das LG Augsburg sein umfassendes Geständnis, erklärte ein Gerichtssprecher gegenüber LTO. Dennoch hätte sich die Kammer über das Verhalten eines in Deutschland Schutzsuchenden bestürzt gezeigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Insgesamt wurde der 26-Jährige nun zu 22 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt. Die beiden Freiheitsstrafen werden von der Staatsanwaltschaft nacheinander vollstreckt, so der Gerichtssprecher. Eine vorzeitige Haftentlassung nach zwei Drittel der Strafdauer sei zumindest unwahrscheinlich. Was danach passiert, ist unklar. Eine Abschiebung ist nach jetzigem Stand ungewiss, da die Staatsangehörigkeit nicht geklärt ist.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Nach der Urteilsverkündung: . In: Legal Tribune Online, 25.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37837 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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