Die Tonbänder hat er schon. Nun will Helmut Kohl auch sämtliche Kopien und Abschriften seiner Erinnerungen und verklagt Heribert Schwan auf Herausgabe. Außerdem probiert es der Altkanzler erneut mit einer Einstweiligen Verfügung gegen das umstrittene Buch seines ehemaligen Ghostwriters.
Der Altkanzler zieht erneut gegen das umstrittene Buch "Die Kohl-Protokolle" vor Gericht. Von Ex-Ghostwriter Schwan fordert er Abschriften und Kopien der Gespräche. Eine entsprechende Klage sei beim Landgericht (LG) Köln eingegangen, bestätigte ein Gerichtssprecher am Montag. Außerdem verlangt er mit einem erneuten Antrag auf eine Einstweilige Verfügung die Unterlassung zahlreicher Äußerungen.
Der Autor hatte Kohl 2001 und 2002 mehr als 600 Stunden lang befragt und die Gespräche aufgenommen. Ziel war die Veröffentlichung von Kohls Memoiren. Drei Bände erschienen, dann wurde die Zusammenarbeit beendet. Schwan hatte die Bänder nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Köln zurückgeben müssen. Die Gespräche mit teils pikantem Inhalt flossen in das gerade erschienene Buch "Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle" ein.
Nach Angaben des Gerichts stellte Kohl zudem zwei Anträge auf Einstweilige Verfügung gegen Schwan und die Verlagsgruppe Random House. Darin gehe es um die Unterlassung von zahlreichen konkreten Äußerungen in dem vor wenigen Tagen erschienenen Buch, sagte der Sprecher.
In der vergangenen Woche hatte Kohl vergeblich versucht, die Veröffentlichung per Einstweiliger Verfügung zu verhindern. Nach Ansicht des LG war sein Antrag zu weit gefasst. Eine Beschwerde gegen die Entscheidung hatte Kohl nach einem rechtlichen Hinweis des OLG Köln zurückgezogen. Er nimmt nun einen neuen Anlauf.
dpa/una/LTO-Redaktion
Umstrittene Tonbänder: . In: Legal Tribune Online, 13.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13470 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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