Vergangene Woche versandte das BMJ den Gesetzentwurf zu Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften bei der Rechnungslegung an die Länder und Verbände. Die Neuregelungen nutzt den Gestaltungsspielraum der im April in Kraft getretenen Micro-Richtlinie weitestgehend aus. Den Kleinstkapitalgesellschaften sollen die auf EU-Ebene vereinbarten Erleichterungen möglichst schnell zugute kommen.
Das Gesetz soll für alle Geschäftsjahre gelten, deren Abschlussstichtag nach dem 30. Dezember 2012 liegt. Die Entlastungen sollen nun möglichst zügig verabschiedet werden, damit mehr als 500.000 Kleinstunternehmen rasch Rechtssicherheit bei der Erstellung ihrer Jahresabschlüsse erhalten und gleichzeitig von den nun möglichen Erleichterungen profitieren können. Zudem soll der Gesetzentwurf dem Bürokratieabbau dienen.
Bezüglich der Micro-Richtlinie kam erst nach zähem Ringen überhaupt ein Kompromiss auf EU-Ebene zustande. Die vor Kurzem in Kraft getretene Richtlinie gewährt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, für Kleinstunternehmen (in Deutschland insbesondere in der Rechtsform einer GmbH oder GmbH & Co. KG) Bilanzierungs- und Offenlegungserleichterungen zu schaffen. Der Umfang der Daten, die in den Jahresabschluss aufgenommen werden müssen, wird erheblich reduziert. Zudem muss der Jahresabschluss nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlicht, sondern nur hinterlegt und dann auf Anfrage Dritter zur Verfügung gestellt werden.
bmj/age/LTO-Redaktion
Umsetzung der Micro-Richtlinie: . In: Legal Tribune Online, 06.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6775 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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