Der EGMR verlangt seit Jahren besseren Schutz vor überlangen Gerichtsverfahren. Jetzt beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf, der bummelnden Richtern in Zukunft Dampf machen soll.
"Jeder hat Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit", erklärte Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger am Mittwoch nach dem Kabinettsbeschluss.
Wie lange ein Gerichtsprozess dauern darf ist in dem Gesetzentwurf jedoch nicht genau definiert. "Die Angemessenheit der Verfahrensdauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles" heißt es dort. Für die Entschädigung sind 1.200 Euro pro Jahr als Richtwert angegeben. Das Gericht hat aber die Möglichkeit, davon abzuweichen.
Bei Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geht es mittlerweile bei vier von fünf Verurteilungen Deutschlands um das Problem der überlangen Verfahrensdauer.
Kabinettsbeschluss: . In: Legal Tribune Online, 19.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1235 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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