Das sächsische Justizministerium will einen neuen Weg gefunden haben, den AfD-Politiker und Richter nie mehr in die Justiz zurückkehren zu lassen. Er soll in den Ruhestand versetzt werden, um eine Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden.
Das sächsisches Justizministerium will eine Lösung gefunden haben, um die Rückkehr von Jens Maier in die Justiz zu verhindern. Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete und Richter Jens Maier wird zunächst ab dem 14. März 2022 dem Amtsgericht Dippoldiswalde als Richter zugewiesen, das teilte das Justizministerium am Samstagmorgen mit. Damit werde sein Anspruch auf Rückführung aus dem Abgeordnetengesetz erfüllt, so das Ministerium. Gleichzeitig werde das Ministerium beim Richterdienstgericht in Leipzig den Antrag stellen, Maier zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege ab dem 14. März 2022 vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte zu untersagen. Nach rechtskräftiger gerichtlicher Zustimmung soll er schließlich in den Ruhestand versetzt werden.
Gestützt werde der Antrag auf Tatsachen außerhalb der richterlichen Tätigkeit des früheren Abgeordneten und soll dem Schutz der Rechtspflege dienen. Unter anderem soll die Einstufung des Betroffenen als rechtsextrem durch den Sächsischen Verfassungsschutz von Bedeutung sein.
Dazu will das Justizministerium auf § 31 Deutsches Richtergesetz (DRiG) zurückgreifen: "Ein Richter auf Lebenszeit oder ein Richter auf Zeit kann (...) in den Ruhestand versetzt werden, wenn Tatsachen außerhalb seiner richterlichen Tätigkeit eine Maßnahme dieser Art zwingend gebieten, um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden."
Reichen die Tatsachen für eine Versetzung aus?
"Mit dem Antrag auf Versetzung in den Ruhestand und die vorläufige Untersagung der Amtsgeschäfte reagieren wir mit rechtsstaatlichen Mitteln, um eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwehren und das Vertrauen in die Rechtspflege zu schützen", sagte die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne) am Samstag. "Denn ich meine: Wer durch staatliche Behörden als Rechtsextremist eingestuft wird, kann kein glaubwürdiger Repräsentant der rechtsprechenden Gewalt sein und beschädigt das Ansehen der Rechtspflege schwerwiegend."
In den letzten Wochen hatte es juristische und politische Diskussionen darum gegeben, welche Möglichkeiten das Recht bietet, eine Rückkehr des Rechtsextremen zu verhindern. Diskutiert worden waren etwa ein Disziplinarverfahren oder eine Richteranklage.
Ob der Weg über eine Versetzung in der Ruhestand, um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden, erfolgreich sein wird bleibt abzuwarten. Auch das Richtergesetz knüpft hohe Anforderungen an eine solche Versetzung.
Justizministerin will so Rückkehr von AfD-Politiker verhindern: . In: Legal Tribune Online, 12.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47523 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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