Drei Hamburger Bürger haben beim Verfassungsgericht der Hansestadt den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt. Die Antragssteller wollen damit verhindern, dass die Bürgerschaft kommende Woche das Schulgesetz entsprechend dem Ausgang des Volksentscheids ändert.
Bereits Ende August hatten die Antragssteller eine Klage zur Anfechtung des Volksentscheids eingereicht. Mitte Juli hatte sich eine klare Mehrheit gegen die Einführung sechsjähriger Primarschulen und für das Beibehalten des Elternwahlrechts nach Klasse 4 ausgesprochen.
Die drei Hamburger Bürger sehen in dem Volksentscheid jedoch ihre verfassungsrechtlich verbürgten Rechten verletzt. Nach Angaben des Gerichts richtet sich Ihre Kritik dabei sowohl gegen die Vorlage der Volksinitiative "Wir wollen lernen" als auch gegen den Gesetzentwurf der Hamburger Bürgerschaft.
Die Antragssteller sehen die Abstimmungsfreiheit verletzt, weil mehrere inhaltliche Fragen auf unzulässige Weise gekoppelt worden seien. Außerdem sei das Sachlichkeitsgebot verletzt worden, weil sowohl die Volksinitiative als auch das Parlament vor dem Entscheid wahrheitswidrige Behauptungen aufgestellt hätten. Weiter sei gegen das Wesen der direkten Demokratie und den Grundsatz der Stimmrechtsgleichheit verstoßen worden, da für beide Schulreformvorschläge gültig mit Ja abgestimmt werden konnte.
Hamburger Schulreform: . In: Legal Tribune Online, 09.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1409 (abgerufen am: 23.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag